Brandschutz
Kontakt
Marcel von Allmen
Brandschutzfachmann EFA
Was bedeutet Brandschutzkontrolle?
Die Bauherrschaft kann verpflichtet werden, beim Bau Materialien und technische Einrichtungen zu verwenden, deren feuerschutztechnische Qualität durch eine Prüfung oder ein Gutachten der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) nachgewiesen wurde. Dadurch soll die Entstehung und die Ausbreitung von Bränden und Explosionen verhindert werden.
Beispiele von Brandschutzauflagen
Erstellung von Brandmauern
Verwendung von Brandschutztüren
Einsatz von brandhemmenden Baumaterialien
Einhaltung von Sicherheitsabständen
Planung und Kennzeichnung von Fluchtwegen
Als Grundlage für die Brandschutzkontrollen gelten die Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF). In Ergänzung dazu sind die Brandschutzerläuterungen- und Merkblätter der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) zu beachten.
Wer kontrolliert?
Die Durchführung von Brandschutzkontrollen obliegt grundsätzlich den Gemeinden. Diese wählen zur Erfüllung ihrer Feuerschutzaufgaben einen Feueraufseher bzw. Personen, welche die von der GVB festgelegten Anforderungen erfüllen.
Folgende Gemeinden haben die IBI mit der Brandschutzkontrolle in ihrem Gemeindegebiet beauftragt:
Beatenberg, Bönigen, Brienz, Brienzwiler, Därligen, Grindelwald, Gündlischwand / Zweilütschinen, Gsteigwiler, Habkern, Hofstetten bei Brienz, Interlaken, Iseltwald, Lauterbrunnen, Leissigen, Lütschental, Matten, Niederried, Oberried, Ringgenberg, Saxeten, Schwanden bei Brienz, Unterseen, Wilderswil
Aufgaben des Feueraufsehers
Der Feueraufseher formuliert im Auftrag der Gemeinde die Brandschutzauflagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Er erhält die mit dem Baugesuch eingereichten Pläne zur Einsicht und muss diese auf Einhaltung der Richtlinien hin überprüfen. Mit Bau- und Schlusskontrollen vor Ort stellt der Feueraufseher deren fachgerechte Ausführung sicher und steht den Bauherren und Planern in brandschutztechnischer Hinsicht beratend zur Seite.
Der Feueraufseher
bearbeitet Gesuche und deren Beurteilung im Bewilligungsverfahren
erstellt den Fachbericht «Brandschutz» an die Gemeinden
führt Bau- und Schlusskontrollen durch
ordnet Mängelbehebungen an und kontrolliert diese.
Wann wird kontrolliert?
Baukontrollen
Der Feueraufseher ist befugt, Baukontrollen während den laufenden Bauarbeiten durchzuführen – insbesondere in Objektbereichen, die nach Fertigstellung des Bauvorhabens nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand überprüft werden können. Es liegt im Ermessen des Feueraufsehers, ob und in welchem Umfang eine Baukontrolle durchgeführt wird.
Abnahmekontrollen
Nach dem Bau ist von der Eigentümerschaft zu bestätigen, dass die feuerschutztechnischen Auflagen erfüllt sind. Der Feueraufseher führt generell bei allen Bauten eine Abnahmekontrolle durch, insbesondere bei Objekten mit erheblicher Personengefährdung.