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Brandschutz

Brände sowie deren Ausbreitung verhindern, Menschen und Sachwerte schützen.

Kontakt

Marcel von Allmen
Brandschutzfachmann EFA


Was bedeutet Brandschutzkontrolle?

Die Bauherrschaft kann verpflichtet werden, beim Bau Materialien und technische Einrichtungen zu verwenden, deren feuerschutztechnische Qualität durch eine Prüfung oder ein Gutachten der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) nachgewiesen wurde. Dadurch soll die Entstehung und die Ausbreitung von Bränden und Explosionen verhindert werden.

Beispiele von Brandschutzauflagen

  • Erstellung von Brandmauern

  • Verwendung von Brandschutztüren

  • Einsatz von brandhemmenden Baumaterialien

  • Einhaltung von Sicherheitsabständen

  • Planung und Kennzeichnung von Fluchtwegen

Als Grundlage für die Brandschutzkontrollen gelten die Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF). In Ergänzung dazu sind die Brandschutzerläuterungen- und Merkblätter der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) zu beachten.

Wer kontrolliert?

Die Durchführung von Brandschutzkontrollen obliegt grundsätzlich den Gemeinden. Diese wählen zur Erfüllung ihrer Feuerschutzaufgaben einen Feueraufseher bzw. Personen, welche die von der GVB festgelegten Anforderungen erfüllen.

Folgende Gemeinden haben die IBI mit der Brandschutzkontrolle in ihrem Gemeindegebiet beauftragt:

Beatenberg, Bönigen, Brienz, Brienzwiler, Därligen, Grindelwald, Gündlischwand / Zweilütschinen, Gsteigwiler, Habkern, Hofstetten bei Brienz, Interlaken, Iseltwald, Lauterbrunnen, Leissigen, Lütschental, Matten, Niederried, Oberried, Ringgenberg, Saxeten, Schwanden bei Brienz, Unterseen, Wilderswil

Aufgaben des Feueraufsehers

Der Feueraufseher formuliert im Auftrag der Gemeinde die Brandschutzauflagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Er erhält die mit dem Baugesuch eingereichten Pläne zur Einsicht und muss diese auf Einhaltung der Richtlinien hin überprüfen. Mit Bau- und Schlusskontrollen vor Ort stellt der Feueraufseher deren fachgerechte Ausführung sicher und steht den Bauherren und Planern in brandschutztechnischer Hinsicht beratend zur Seite.

Der Feueraufseher

  • bearbeitet Gesuche und deren Beurteilung im Bewilligungsverfahren

  • erstellt den Fachbericht «Brandschutz» an die Gemeinden

  • führt Bau- und Schlusskontrollen durch

  • ordnet Mängelbehebungen an und kontrolliert diese.

Wann wird kontrolliert?

Baukontrollen

Der Feueraufseher ist befugt, Baukontrollen während den laufenden Bauarbeiten durchzuführen – insbesondere in Objektbereichen, die nach Fertigstellung des Bauvorhabens nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand überprüft werden können. Es liegt im Ermessen des Feueraufsehers, ob und in welchem Umfang eine Baukontrolle durchgeführt wird.


Abnahmekontrollen

Nach dem Bau ist von der Eigentümerschaft zu bestätigen, dass die feuerschutztechnischen Auflagen erfüllt sind. Der Feueraufseher führt generell bei allen Bauten eine Abnahmekontrolle durch, insbesondere bei Objekten mit erheblicher Personengefährdung.

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