Herkunftsnachweise (HKN) verkaufen
Das Wichtigste auf
einen Blick:
Was sind Herkunftsnachweise?
Wer kann HKN verkaufen?
Vergütung und Ablauf
Voraussetzungen
Produzent*innen auf dem Bödeli, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen produzieren und keine Einspeisevergütung gemäss Art. 7a EnG erhalten, können den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) an die IBI verkaufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anlage von der Pronovo AG für den Handel der HKN freigegeben wurde.
Preis Vergütung HKN
| 1. Januar bis 31. Dezember 2026 | 2,50 Rp./kWh (exkl. MWST) |
Der Preis für HKN gilt jeweils für ein Jahr. Kund*innen haben ein jährliches Wahlrecht, ob sie die HKN an die IBI abtreten oder selbst vermarkten wollen. Der Wechsel zu einem anderen Abnehmer muss der IBI bis Ende Oktober des laufenden Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden.
Jetzt Herkunftsnachweise online anmelden
Möchten Sie Ihre Herkunftsnachweise an die IBI verkaufen? Nutzen Sie dazu einfach das untenstehende Online-Formular.