Installationskontrolle Gas
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Meldung und Kontrolle von Installationen
Die IBI erachtet die Richtlinien des SVGW (Fachverband für Wasser, Gas und Wärme) als technische Vorschriften und damit als gesetzliche Grundlage.
Nicht fachgerecht erstellte Gasinstallationen können erhebliche Schäden verursachen oder sogar lebensgefährlich sein. Hausinstallationen und deren Reparaturen, Erweiterungen oder Änderungen dürfen deshalb ausschliesslich durch fachkundige Firmen gemäss den Richtlinien GW1 und GW102 ausgeführt werden.
Alle Installationsarbeiten (Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Auswechslungen) sind vom Installateur mit dem IBI-Meldeformular anzumelden. Mit den Arbeiten darf erst nach Erhalt der Ausführungsbewilligung begonnen werden.
Rechte und Pflichten
Die IBI hat ein Kontrollrecht über alle Hausinstallationen. Sie ist berechtigt, diese Installationen jederzeit – während der laufenden Arbeiten und nach der Inbetriebsetzung – zu kontrollieren und zu prüfen. Hierfür ist ihr der Zutritt zu sämtlichen Anlagen zu gewähren. Als Hausinstallation werden alle Leitungen und Anlageteile nach dem Hauptabsperrarmatur bezeichnet.
Die IBI übernimmt durch die Prüfung keine Gewähr für die vom Installateur ausgeführten Arbeiten oder für installierte Apparate. Installateure und Lieferfirmen werden von ihrer Haftung nicht entbunden.
Die Eigentümerschaft ist dafür verantwortlich, dass die Installation den Vorschriften entsprechend erstellt, unterhalten und Instand gestellt wird. Sie ist zudem für die einwandfreie Funktion der Anlage verantwortlich.
Der schriftlichen Aufforderung zur Behebung fehlerhafter Hausinstallationen ist in jedem Fall Folge zu leisten (sofern vorhanden innerhalb der von der IBI festgelegten Frist).
Die Kosten für die Erstellung und den Unterhalt der Hausinstallationen gehen zu Lasten der Hauseigentümerschaft.
Periodische Kontrolle & Sicherheitskontrolle
Die Richtlinie G1 schreibt vor, dass Gasanlagen periodisch kontrolliert und wenn nötig instandgesetzt werden. Dies unter Anerkennung der Richtlinien des SVGW.
Die IBI als Gasversorgerin initialisiert und überwacht den Vollzug dieser periodischen Kontrolle.
Die Sicherheitskontrolle mit zusätzlicher Druckprobe der Gasleitungen erfolgt alle 14 Jahre.
Verantwortlichkeiten
| Gasbezüger | Hauseigentümer | Berechtigter Installateur | Gasversorger (IBI) | |
| Unterhalt und Instandhaltung von Hausinstallationen | • | • | ||
| Hausanschluss bis zur Hauptabsperreinrichtung | • | |||
| Technische Prüfung der Gebäudeinstallation | • | |||
| Meldepflicht bei sämtlichen Neuinstallationen | • | |||
| Meldepflicht sämtlicher Aenderungen und Erweiterungen | • | |||
| Meldepflicht bei Handänderung | • | |||
| Meldepflicht bei Mieterwechsel | • | • | ||
| Betrieb und Unterhalt | • | • | ||
| Wartung und Instandhaltung | • | • |