Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Das Wichtigste auf
einen Blick:
Solarstrom lokal teilen
Über das öffentliche Netz
Für Produzierende & Verbrauchende
Gemeinde-LEG oder private LEG
Anmeldung bei der IBI
LEG einfach erklärt
Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von Stromproduzent*innen und -verbraucher*innen innerhalb eines bestimmten Gebiets.
Ziel der Gemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung des lokal erzeugten Stroms über das öffentliche Verteilnetz.
Seit Januar 2026 ermöglicht das neue Stromgesetz Haushalten und Unternehmen, sich zu einer LEG zusammenzuschliessen. Obwohl der Strom, meist aus Photovoltikanlagen, über das öffentliche Netz verteilt wird, gelten dafür vergünstigte Konditionen.
Welche Lösung passt zu Ihnen?
Die IBI bietet zwei Modelle für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch an. Vergleichen Sie die beiden Lösungen und wählen Sie das Modell, das am besten zu Ihren Anforderungen passt.
Gemeinde-LEG
Lokal und unkompliziert
keine eigene Gründung
keine Abrechnung
keine Administration
zentraler Marktplatz
höhere Vergütung
reduzierte Netzkosten
So funktioniert die Gemeine-LEG
Mit dem Produkt «Gemeinde-LEG» bietet die IBI eine einfache Möglichkeit, lokal erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Für jede Gemeinde – Interlaken, Matten und Unterseen – hat die IBI eine eigene lokale Elektrizitätsgemeinschaft ins Leben gerufen und stellt diese als zentralen Marktplatz für Produzent*innen und Verbraucher*innen zur Verfügung.


Produzent*innen erhalten im Vergleich zum normalen Rückliefertarif durchschnittlich 2,5 Rp./kWh mehr für den in die LEG eingespeisten Strom.
Verbraucher*innen zahlen 20 % weniger Netzkosten für den innerhalb der LEG verbrauchten Strom.
Alle Teilnehmenden bleiben anonym – fair und transparent.
Produzent*innen können ihren Überschussstrom unkompliziert in die LEG einspeisen – ohne eigene Gründung, ohne Aufwand für Abrechnung oder gesetzliche Vorgaben. Sie profitieren von einem höheren Ertrag als bei der normalen Rücklieferung ins Netz und vom guten Gefühl, die Energie direkt den Mitbürger*innen zur Verfügung zu stellen – ohne dass sie sich um ausreichend Teilnehmende kümmern zu müssen.
Verbraucher*innen wiederum erhalten lokalen Strom zu fairen Bedingungen und unterstützen so die Gemeinschaft. Die IBI sorgt für die regulatorischen Rahmenbedingungen und eine transparente Abrechnung – sicher, einfach und zuverlässig. So entsteht eine starke Energiegemeinschaft, die nachhaltig wirkt und allen zugutekommt.
Die Messung und Abrechnung des LEG-Stroms erfolgt unkompliziert und verursachergerecht mit intelligenten Stromzählern (Smart Meter) der IBI. Überschüssiger Solarstrom kann ins Netz der IBI eingespeist werden. Bei zu geringer Produktion kann wiederum Strom aus dem Netz bezogen werden.
Dokumente
LEG-Abrechnung
Auf Wunsch übernimmt die IBI die Abrechnung innerhalb Ihrer Gemeinde-LEG – von der Verbrauchserfassung bis zur Rechnungsstellung.
Dadurch reduziert sich der administrative Aufwand für die Gemeinschaft und alle Teilnehmenden profitieren von einer professionellen und transparenten Abwicklung.
Die Abrechnung von Strom in einer LEG erfolgt quartalsweise in folgenden Schritten:
Ermittlung Anteil des Energiebezugs aus der LEG
Berechnung des gesetzlich festgelegten Netzabschlages
Anwendung des Netzabschlages und damit Reduktion der Kosten.
Berechnungsbeispiel Gemeinde-LEG mit 20 % Netzabschlag
Ausgangsdaten
| Gesamtverbrauch Kunde | 1'500 kWh |
| Bezug aus LEG | 500 kWh |
| Bezug aus Netz | 1'000 kWh |
| Gesetzlicher Netzabschlag | 20 % |
1. Anteil LEG-Energie berechnen
LEG-Anteil: 500 / 1'500 = 33,3 %
33.3 % respektive 1/3 des Verbrauchs stammen aus der LEG. Der Reststrom wird aus dem IBI-Netz bezogen.
2. Effektiven Netzabschlag berechnen
Der gesetzliche Abschlag in der Gemeinde-LEG beträgt immer 20 % und wird mit dem LEG-Anteil gewichtet:
Effektiver Abschlag auf Netznutzung: 33,3 % × 20 % = 6,66 %
3. Anwendung auf Netznutzung
Beispiel
| Arbeitspreis Netznutzung | CHF 50.00 |
| Leistungspreis | CHF 30.00 |
| Grundpreis | CHF 20.00 |
| Total Netznutzung ohne LEG | CHF 100.00 |
Nicht abschlagberechtigt sind die Messkosten, Systemdienstleistungen und Abgaben.
Abschlag (6.66 %): CHF 100.00 × 6.66 % = CHF 6.65
Ergebnis
| Netznutzung ohne Teilnahme an der LEG | CHF 100.00 |
| Netznutzung in der LEG | CHF 93.35 |
| Einsparung durch Teilnahme an der LEG | CHF 6.65 |
Durch die Teilnahme an der LEG reduziert sich der Betrag auf der Quartals-Rechnung in diesem Beispiel um CHF 6.65.
Private LEG im Detail
Die Gründung einer privaten LEG ist möglich, aber komplex.
Wer eine private LEG gründen und betreiben will, ist verantwortlich für
die Suche nach Teilnehmenden
die korrekte und mehrwertsteuerkonforme Verrechnung der Strombezüge innerhalb der LEG
die Einhaltung des Verhältnisses zwischen Produktionsleistung der PV-Anlage und der Anschlussleistung aller Teilnehmenden
Meldung der LEG sowie Veränderungen von Teilnehmenden an die IBI
In den Besonderen Geschäftsbedingungen der IBI werden die Anforderungen zur Bildung einer LEG festgelegt.
Der/die LEG-Betreiber*in meldet die private LEG bei der IBI an und reicht die dafür erforderlichen Informationen sowie ein von allen Partien unterzeichnetes Teilnehmerformular ein.
Bei Bedarf installiert die IBI innerhalb von 3 Monaten die nötigen Smart Meter. Der Aktivierungszeitpunkt der LEG wird dem/der Betreiber*in von der IBI mitgegeilt.
Wichtig: Der LEG-interne Preis betrifft ausschliesslich die Energie. Netzkosten und gesetzliche Abgaben werden weiterhin von der IBI erhoben und direkt an die Teilnehmenden verrechnet. Das Sparpotential hängt vom Zeitpunkt und der Menge des Stromverbrauchs, des LEG-Strompreises und den Abrechnungskosten ab.
Die IBI verrechnet für die Einrichtung einer privaten LEG die einmalige Gebühr von pauschal CHF 400.
Wünschen Sie eine Beratung
Für eine persönliche Beratung können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren – kontaktieren Sie uns einfach per Tel. 033 826 30 00. Die Beratungsgebühr beträgt CHF 130.– pro Stunde. Bitte beachten Sie, dass wir keine kostenlosen Beratungen zur Gründung privater Eigenverbrauchslösungen anbieten.
Anmeldung
Je nach gewähltem Modell stehen unterschiedliche Formulare für die Anmeldung zur Verfügung:
Anmeldung Gemeinde-LEG
Anmeldung für das Angebot der IBI.
Anmeldung Gemeinde-LEG
Anmeldung für das Angebot der IBI.
Anmeldung private LEG
Anmeldung einer selbst organisierten LEG.
Anmeldung private LEG
Anmeldung einer selbst organisierten LEG.
FAQ
Was unterscheidet eine LEG von einem ZEV?
Was unterscheidet eine LEG von einem ZEV?
Wie muss ich vorgehen, um an einer LEG teilzunehmen?
Wie muss ich vorgehen, um an einer LEG teilzunehmen?
Welche wiederkehrenden Aufgaben entstehen innerhalb einer LEG?
Welche wiederkehrenden Aufgaben entstehen innerhalb einer LEG?
Welche Anlagen sind für die Gemeinde-LEG der IBI zugelassen?
Welche Anlagen sind für die Gemeinde-LEG der IBI zugelassen?
Kann eine TOP-40 Anlage an einer LEG teilnehmen?
Kann eine TOP-40 Anlage an einer LEG teilnehmen?
Welche Rollen und Aufgaben gibt es in einer privaten LEG?
Welche Rollen und Aufgaben gibt es in einer privaten LEG?
Ab wann kann man eine LEG gründen?
Ab wann kann man eine LEG gründen?
Wer kann eine LEG gründen?
Wer kann eine LEG gründen?
Wer kann an einer LEG teilnehmen?
Wer kann an einer LEG teilnehmen?
Können Haushalte in einem Mehrfamilienhaus mitmachen?
Können Haushalte in einem Mehrfamilienhaus mitmachen?
Wie viele Teilnehmende kann eine LEG haben?
Wie viele Teilnehmende kann eine LEG haben?
Muss ich den/die Eigentümer*in der Liegenschaft oder der Wohnung fragen, wenn ich an einer LEG teilnehmen will?
Muss ich den/die Eigentümer*in der Liegenschaft oder der Wohnung fragen, wenn ich an einer LEG teilnehmen will?
Mit wem kann ich eine LEG bilden?
Mit wem kann ich eine LEG bilden?
Wie wird der Strom in einer LEG verteilt?
Wie wird der Strom in einer LEG verteilt?
Ist es empfehlenswert, grosse Verbraucher tagsüber zu nutzen?
Ist es empfehlenswert, grosse Verbraucher tagsüber zu nutzen?
Wie wird der Preis für den LEG-Strom berechnet?
Wie wird der Preis für den LEG-Strom berechnet?
Ist der LEG-Tarif immer günstiger als der IBI-Strompreis?
Ist der LEG-Tarif immer günstiger als der IBI-Strompreis?
Wo finde ich Anbieter oder Abnehmer?
Wo finde ich Anbieter oder Abnehmer?
Was sind die Anforderungen, um eine LEG zu bilden?
Was sind die Anforderungen, um eine LEG zu bilden?
Kann ich mit einem ZEV oder vZEV an einer LEG teilnehmen?
Kann ich mit einem ZEV oder vZEV an einer LEG teilnehmen?
Kann ich auch einen privaten Zähler aus dem ZEV für die LEG nutzen?
Kann ich auch einen privaten Zähler aus dem ZEV für die LEG nutzen?
Ich habe noch keinen Smartmeter. Kann ich trotzdem eine LEG bilden oder an einer LEG teilnehmen?
Ich habe noch keinen Smartmeter. Kann ich trotzdem eine LEG bilden oder an einer LEG teilnehmen?
Wie sieht es mit der Stromrechnung aus?
Wie sieht es mit der Stromrechnung aus?
Wo spare ich?
Wo spare ich?
Bietet die IBI eine Abrechnungsdienstleistung für LEG an?
Bietet die IBI eine Abrechnungsdienstleistung für LEG an?
Ist eine LEG autark?
Ist eine LEG autark?
Welche Funktion hat das Stromnetz in einer LEG?
Welche Funktion hat das Stromnetz in einer LEG?
Was passiert, wenn die PV-Anlagen in der LEG zu wenig Strom produzieren?
Was passiert, wenn die PV-Anlagen in der LEG zu wenig Strom produzieren?
Was passiert bei zu viel PV-Produktion?
Was passiert bei zu viel PV-Produktion?
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