Stromausfall am 9. Juli 2026 18 Uhr. Zur Meldung

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Nutzen Sie lokal produzierten Solarstrom gemeinsam – innerhalb einer Gemeinde oder eines Quartiers.

Das Wichtigste auf

einen Blick:

  • Solarstrom lokal teilen

  • Über das öffentliche Netz

  • Für Produzierende & Verbrauchende

  • Gemeinde-LEG oder private LEG

  • Anmeldung bei der IBI

LEG einfach erklärt

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von Stromproduzent*innen und -verbraucher*innen innerhalb eines bestimmten Gebiets.
Ziel der Gemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung des lokal erzeugten Stroms über das öffentliche Verteilnetz.

Seit Januar 2026 ermöglicht das neue Stromgesetz Haushalten und Unternehmen, sich zu einer LEG zusammenzuschliessen. Obwohl der Strom, meist aus Photovoltikanlagen, über das öffentliche Netz verteilt wird, gelten dafür vergünstigte Konditionen.

Welche Lösung passt zu Ihnen?

Die IBI bietet zwei Modelle für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch an. Vergleichen Sie die beiden Lösungen und wählen Sie das Modell, das am besten zu Ihren Anforderungen passt.

Gemeinde-LEG

Lokal und unkompliziert

  • keine eigene Gründung

  • keine Abrechnung

  • keine Administration

  • zentraler Marktplatz

  • höhere Vergütung

  • reduzierte Netzkosten

Private LEG

Die Gründung einer privaten LEG ist möglich, aber komplex.

So funktioniert die Gemeine-LEG

Mit dem Produkt «Gemeinde-LEG» bietet die IBI eine einfache Möglichkeit, lokal erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Für jede Gemeinde – Interlaken, Matten und Unterseen – hat die IBI eine eigene lokale Elektrizitätsgemeinschaft ins Leben gerufen und stellt diese als zentralen Marktplatz für Produzent*innen und Verbraucher*innen zur Verfügung.


Grafik Gemeinde-LEG
Grafik Gemeinde-LEG
Grafik Gemeinde-LEG

  • Produzent*innen erhalten im Vergleich zum normalen Rückliefertarif durchschnittlich 2,5 Rp./kWh mehr für den in die LEG eingespeisten Strom.

  • Verbraucher*innen zahlen 20 % weniger Netzkosten für den innerhalb der LEG verbrauchten Strom.

  • Alle Teilnehmenden bleiben anonym – fair und transparent.


Produzent*innen können ihren Überschussstrom unkompliziert in die LEG einspeisen – ohne eigene Gründung, ohne Aufwand für Abrechnung oder gesetzliche Vorgaben. Sie profitieren von einem höheren Ertrag als bei der normalen Rücklieferung ins Netz und vom guten Gefühl, die Energie direkt den Mitbürger*innen zur Verfügung zu stellen – ohne dass sie sich um ausreichend Teilnehmende kümmern zu müssen.


Verbraucher*innen wiederum erhalten lokalen Strom zu fairen Bedingungen und unterstützen so die Gemeinschaft. Die IBI sorgt für die regulatorischen Rahmenbedingungen und eine transparente Abrechnung – sicher, einfach und zuverlässig. So entsteht eine starke Energiegemeinschaft, die nachhaltig wirkt und allen zugutekommt.

Die Messung und Abrechnung des LEG-Stroms erfolgt unkompliziert und verursachergerecht mit intelligenten Stromzählern (Smart Meter) der IBI. Überschüssiger Solarstrom kann ins Netz der IBI eingespeist werden. Bei zu geringer Produktion kann wiederum Strom aus dem Netz bezogen werden.


Dokumente

LEG-Abrechnung

Auf Wunsch übernimmt die IBI die Abrechnung innerhalb Ihrer Gemeinde-LEG – von der Verbrauchserfassung bis zur Rechnungsstellung.

Dadurch reduziert sich der administrative Aufwand für die Gemeinschaft und alle Teilnehmenden profitieren von einer professionellen und transparenten Abwicklung.

Die Abrechnung von Strom in einer LEG erfolgt quartalsweise in folgenden Schritten:

  1. Ermittlung Anteil des Energiebezugs aus der LEG  

  2. Berechnung des gesetzlich festgelegten Netzabschlages 

  3. Anwendung des Netzabschlages und damit Reduktion der Kosten. 

Berechnungsbeispiel Gemeinde-LEG mit 20 % Netzabschlag 


Ausgangsdaten

Gesamtverbrauch Kunde1'500 kWh
Bezug aus LEG500 kWh
Bezug aus Netz1'000 kWh
Gesetzlicher Netzabschlag20 %

1. Anteil LEG-Energie berechnen

LEG-Anteil: 500 / 1'500 = 33,3 %
33.3 % respektive 1/3 des Verbrauchs stammen aus der LEG. Der Reststrom wird aus dem IBI-Netz bezogen.


2. Effektiven Netzabschlag berechnen 

Der gesetzliche Abschlag in der Gemeinde-LEG beträgt immer 20 % und wird mit dem LEG-Anteil gewichtet:
Effektiver Abschlag auf Netznutzung: 33,3 % × 20 % = 6,66 %


3. Anwendung auf Netznutzung

Beispiel

Arbeitspreis Netznutzung CHF 50.00
LeistungspreisCHF 30.00
GrundpreisCHF 20.00
Total Netznutzung ohne LEG CHF 100.00

Nicht abschlagberechtigt sind die Messkosten, Systemdienstleistungen und Abgaben. 

Abschlag (6.66 %): CHF 100.00 × 6.66 % = CHF 6.65


Ergebnis

Netznutzung ohne Teilnahme an der LEGCHF 100.00
Netznutzung in der LEGCHF 93.35
Einsparung durch Teilnahme an der LEGCHF 6.65

Durch die Teilnahme an der LEG reduziert sich der Betrag auf der Quartals-Rechnung in diesem Beispiel um CHF 6.65.

Private LEG im Detail

Die Gründung einer privaten LEG ist möglich, aber komplex.

Wer eine private LEG gründen und betreiben will, ist verantwortlich für

  • die Suche nach Teilnehmenden

  • die korrekte und mehrwertsteuerkonforme Verrechnung der Strombezüge innerhalb der LEG

  • die Einhaltung des Verhältnisses zwischen Produktionsleistung der PV-Anlage und der Anschlussleistung aller Teilnehmenden

  • Meldung der LEG sowie Veränderungen von Teilnehmenden an die IBI


In den Besonderen Geschäftsbedingungen der IBI werden die Anforderungen zur Bildung einer LEG festgelegt.

Der/die LEG-Betreiber*in meldet die private LEG bei der IBI an und reicht die dafür erforderlichen Informationen sowie ein von allen Partien unterzeichnetes Teilnehmerformular ein.

Bei Bedarf installiert die IBI innerhalb von 3 Monaten die nötigen Smart Meter. Der Aktivierungszeitpunkt der LEG wird dem/der Betreiber*in von der IBI mitgegeilt.


Wichtig: Der LEG-interne Preis betrifft ausschliesslich die Energie. Netzkosten und gesetzliche Abgaben werden weiterhin von der IBI erhoben und direkt an die Teilnehmenden verrechnet. Das Sparpotential hängt vom Zeitpunkt und der Menge des Stromverbrauchs, des LEG-Strompreises und den Abrechnungskosten ab.



Die IBI verrechnet für die Einrichtung einer privaten LEG die einmalige Gebühr von pauschal CHF 400.


Wünschen Sie eine Beratung

Für eine persönliche Beratung können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren – kontaktieren Sie uns einfach per Tel. 033 826 30 00. Die Beratungsgebühr beträgt CHF 130.– pro Stunde. Bitte beachten Sie, dass wir keine kostenlosen Beratungen zur Gründung privater Eigenverbrauchslösungen anbieten.

Dokumente

Anmeldung

Je nach gewähltem Modell stehen unterschiedliche Formulare für die Anmeldung zur Verfügung:

Anmeldung Gemeinde-LEG

Anmeldung für das Angebot der IBI.

Anmeldung private LEG

Anmeldung einer selbst organisierten LEG.

FAQ

Was unterscheidet eine LEG von einem ZEV?

Während beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder virtuellen ZEV (vZEV) der gemeinsam erzeugte Strom hauptsächlich innerhalb eines Gebäudes oder mehrerer physisch verbundener Gebäude genutzt wird, erlaubt eine LEG die Nutzung des öffentlichen Netzes für die Verteilung des Stroms innerhalb des Gemeindegebiets. Dadurch können auch nicht direkt benachbarte Liegenschaften in einer Gemeinde von gemeinsam erzeugtem Strom profitieren. ​

Wie muss ich vorgehen, um an einer LEG teilzunehmen?

Wenn Sie an einer Gemeinde-LEG (LEG Matten, LEG Interlaken, LEG Unterseen) teilnehmen möchten, können sie sich unkompliziert per Formular auf dieser Seite anmelden. Für private LEG bietet die IBI keine Dienstleistung an.

Welche wiederkehrenden Aufgaben entstehen innerhalb einer LEG?

Innerhalb der Gemeinde-LEG der IBI übernehmen wir sämtliche Aufgaben – für Sie entsteht dabei kein Aufwand.


In einer privaten LEG fallen verschiedene regelmässige Arbeiten an. Dabei dreht sich alles um das Thema Abrechnung:

  • Jährliche Vereinbarung LEG-Stromtarif inklusive Kommunikation an die Beteiligten

  • Empfang von Messdaten des Verteilnetzbetreibers **

  • Aufbereitung der Messdaten und die Erstellung der Abrechnung **

  • Kalkulation und Tarifierung der Einzelrechnungen aller LEG-Teilnehmenden **

  • Management neuer Teilnehmenden bzw. Abwicklung von Austritten

** kann über einen Dienstleister abgewickelt werden

Welche Anlagen sind für die Gemeinde-LEG der IBI zugelassen?

Zugelassen sind alle fest installierten PV-Anlagen, mit Ausnahme von

  • Plug&Play-Anlagen (Balkonkraftwerke) oder Anlagen mit einer Leistung < 2kWp

  • Anlagen mit kostendeckender Einspeisevergütung KEV

  • Anlagen, welche dem Produkt "Dachstrom" zugeteilt sind.

Kann eine TOP-40 Anlage an einer LEG teilnehmen?

Ja, die Teilnahme ist kein Problem. Die Einhaltung der Einspeiselimitierung wird weiterhin am Gebäude-Hauptzähler oder am virtuellen Messpunkt eines vZEV gemessen.

Welche Rollen und Aufgaben gibt es in einer privaten LEG?

Verteilnetzbetreiber (IBI)

  • Erteilt innerhalb von 15 Tagen Auskunft über die Netztopologie.

  • Prüft bei der Anmeldung die Erfüllung der LEG-Voraussetzungen.

  • Installiert Smart Meter (falls noch nicht vorhanden).

  • Schaltet bei Bedarf die Kundenschnittstelle am Smart Meter frei.

  • Berechnet die LEG-internen und -externen Stromflüsse und stellt sie den LEG-Betreiber*innen (oder deren Vertretung) zu.

  • Vergütet den überschüssigen, ins Netz eingespeisten Strom.

LEG Dienstleister

  • Rolle kann von den LEG-Betreiber*innen selbst übernommen werden, wird aber in der Regel von einem Dienstleister ausgeführt. Dienstleister können spezialisierte Anbieter, Energieversorgungsunternehmen oder Verwaltungen sein.

  • Steht im Vertragsverhältnis mit den LEG-Betreiber*innen.

  • Übernimmt die Abrechnung der LEG für die LEG-Betreiber*innen.

LEG Betreiber*in

  • Regelt die Konditionen innerhalb der LEG mit den Teilnehmer*innen in einem Vertrag.

  • Vertritt die LEG gegenüber dem VNB.

  • Meldet dem VNB Mutationen in der LEG.

  • Ist verantwortlich für die Abrechnung der LEG-internen Stromlieferungen. Bei Bedarf wird ein Abrechnungsdienstleister damit beauftragt.

LEG Teilnehmer*in (Produzent)

  • Regelt mit der LEG den Preis für die Stromeinspeisung in die LEG sowie die Kostentragung für die Administration und Abrechnung.

  • Verkauft den eingespeisten Strom prioritär innerhalb der LEG.

  • Verkauft den überschüssigen Strom (der nicht in der LEG veräussert werden konnte) an den VNB.

LEG Teilnehmer*in (Konsument)

  • Regelt mit der LEG den Preis für den Strombezug aus der LEG sowie die Kostentragung für die Administration und Abrechnung.

  • Kauft den Strom prioritär aus der LEG ein.

  • Kauft den Reststrombezug beim VNB ein (oder bei Dritten bei Marktzugang).

Ab wann kann man eine LEG gründen?

Die Anmeldung einer LEG ist seit 1. Januar 2026 möglich. Für die Bereitstellung einer LEG sind drei Monate vorgesehen* und eine Aktivierung ist jeweils auf einen Monatsbeginn möglich, so dass erste LEG frühestens anfangs April starten können.

* Es muss sichergestellt sein, dass alle Zähler die Anforderungen für LEG erfüllen. Dafür müssen allenfalls Zähler getauscht werden.

Wer kann eine LEG gründen?

Liegenschaften im selben Netzgebiet innerhalb einer Gemeinde, sofern die Eigenproduktion mindestens 5 % der Gesamtanschlussleistung beträgt.
Bei der LEG der IBI müssen Sie sich nicht um die Gründung kümmern, wir übernehmen das für Sie.

Wer kann an einer LEG teilnehmen?

In einer LEG können sich Endverbraucher*innen, Stromproduzent*innen, und Betreiber*innen von Speichern zusammenschliessen und die selbst erzeugte Elektrizität innerhalb dieser Gemeinschaft absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Teilnehmenden im gleichen Gemeindegebiet befinden und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sind.

Können Haushalte in einem Mehrfamilienhaus mitmachen?

Ja, jeder IBI-Stromzähler darf bei einer Elektrizitätsgemeinschaft registriert werden. In einem Mehrfamilienhaus kann entsprechend jeder Haushalt selbst entscheiden, welcher Gemeinschaft er sich anschliessen möchte.

Wie viele Teilnehmende kann eine LEG haben?

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft besteht aus mindestens zwei Teilnehmenden – einem Energieproduzenten und einem Konsumenten, der überschüssige Energie abnimmt. Idealerweise sind es aber mehrere Teilnehmende, damit Abläufe und Strukturen effizient genutzt werden können. Die maximale Grösse der LEG richtet sich nach der Produktionsleistung der Photovoltaikanlagen. Diese Anlagen müssen eine Mindestleistung von 5 Prozent im Verhältnis zur Anschlussleistung aller Endverbraucherinnen und Endverbraucher der LEG erbringen.

Muss ich den/die Eigentümer*in der Liegenschaft oder der Wohnung fragen, wenn ich an einer LEG teilnehmen will?

Um an einer LEG teilnehmen zu können, muss man nicht Eigentümer*in der Wohnung sein. Das Einverständnis der Eigentümer oder Vermieter ist nicht nötig.

Mit wem kann ich eine LEG bilden?

Teilnehmende einer LEG müssen sich im selben Netzgebiet befinden und auf derselben Netzebene (NE7 oder NE5) angeschlossen sein. Die teilnehmenden Verbraucher und Produktionsanlagen befinden sich zudem in der selben Gemeinde.

Wie wird der Strom in einer LEG verteilt?

In einer LEG wird pro Viertelstunde berechnet, wie viel des Stromverbrauchs aller Teilnehmenden durch die Solarstromproduktion in der LEG gedeckt werden kann. Die Verteilung des LEG-Stroms erfolgt im Verhältnis zum Verbrauch.

Ist es empfehlenswert, grosse Verbraucher tagsüber zu nutzen?

Ja. Der Betrieb von Geräten wie Heizung, Warmwasseraufbereitung oder das Laden eines Elektroautos wird zunehmend auf den Tag gelegt, wenn Photovoltaikanlagen Strom erzeugen. Nutzen die Teilnehmenden zu diesem Zeitpunkt Strom aus einer LEG, zahlen sie den entsprechenden LEG-Tarif.

Wie wird der Preis für den LEG-Strom berechnet?

Für die Tarifgestaltung in einer LEG gibt es keine abschliessenden Vorgaben. Unter den LEG Produzent*innen und den LEG Teilnehmer*innen kann der jeweilige Abnahmetarif individuell definiert werden.

Der Preis für LEG-Strom bezieht sich immer nur auf die Energie. Die IBI stellt die Kosten für die Netznutzung und Abgaben separat in Rechnung.

Ist der LEG-Tarif immer günstiger als der IBI-Strompreis?

Nicht zwingend. Bei privaten LEG bestimmen die Produzent*innen den Strompreis selbst.  Dieser kann unter Umständen höher sein als das Standardprodukt der IBI.

Bei der Gemeinde-LEG der IBI erhalten Teilnehmende jedoch den Netzabschlag vergütet. Sie zahlen somit weniger für den LEG-Strom.

Wo finde ich Anbieter oder Abnehmer?

Die Suche nach geeigneten Anbietern oder Abnehmern liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Orientieren Sie sich dabei am besten in Ihrer Gemeinde und nutzen Sie Ihr persönliches Umfeld – beispielsweise den Bekanntenkreis in der Nachbarschaft sowie Freunde und Familie.

Was sind die Anforderungen, um eine LEG zu bilden?

Örtliche Nähe: Die Teilnehmenden (Solarstrom-Produzenten, Speicher-Betreiber und Endverbraucher) müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und im gleichen Gemeindegebiet befinden.

Definierte Mindestleistung: Solaranlagen in der LEG müssen eine Mindestleistung von 5 Prozent im Verhältnis zur Anschlussleistung aller LEG-Endverbraucher*innen aufweisen.

Geeignete Messausstattung: Alle Teilnehmenden müssen mit einem kommunikativen, digitalen Stromzähler (Smart Meter) ausgestattet sein.

Kann ich mit einem ZEV oder vZEV an einer LEG teilnehmen?

Ja, ZEV und vZEV können an einer LEG teilnehmen. In dieser Konstellation wird der aus dem Zusammenschluss (ZEV oder vZEV) selbst erzeugte, überschüssige Strom der LEG zur Verfügung gestellt.

Kann ich auch einen privaten Zähler aus dem ZEV für die LEG nutzen?

Nein, für die LEG müssen zwingend Smart Meter der IBI eingesetzt werden. Wird ein ZEV in eine LEG integriert, wird lediglich die Hauptmessung, welche vom IBI Smart Meter erfasst wird, berücksichtigt.

Ich habe noch keinen Smartmeter. Kann ich trotzdem eine LEG bilden oder an einer LEG teilnehmen?

Ja, mit der Anmeldung der LEG beider iBI wird der Auftrag ausgelöst, einen Smart Meter einzubauen. Hierzu hat die IBI gemäss den gesetzlichen Vorgaben drei Monate Zeit. Diese dreimonatige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Einreichens des Antrags.

Wie sieht es mit der Stromrechnung aus?

LEG-Teilnehmende erhalten weiterhin eine Einzelrechnung der IBI und neu eine Rechnung ihres LEG-Betreibers oder dessen Dienstleisters. Die Aufteilung innerhalb der LEG ist Sache des LEG-Betreibers oder dessen Dienstleisters.
In der Gemeinde-LEG der IBI erledigen wir die Abrechnung für Sie. Ihr Bezug oder Ihre Einspeisung wird auf Ihrer regulären Rechnung ausgewiesen.

Wo spare ich?

Für den im LEG ausgetauschten Strom wird eine rabattierte Netznutzung verrechnet. Abhängig von der Konstellation der LEG wird ein Rabatt von 20 % (Teilnehmende in der gleichen Gemeinde), bzw. 40 % (Teilnehmende im gleichen Trafokreis) gewährt.

Die Verteilung und Abrechnung der Kosten für den intern produzierten Strom obliegt der Gemeinschaft und wird von den LEG-Teilnehmenden und deren Betreiber selbst geregelt.

Für die zusätzlich bezogene Energie (Reststrombezug), die von der IBI geliefert wird, gelten die regulären Endkundentarife.

Bietet die IBI eine Abrechnungsdienstleistung für LEG an?

Bei den Gemeinde-LEG bietet die IBI eine Gesamtlösung inklusive der Messung und Abrechnung an.

Für private LEG wird keine Abrechnungsdienstleistung bereitgestellt. Die LEG ist selber dafür verantwortlich, die Abrechnung eigenständig vorzunehmen oder einen externen Dienstleister damit zu beauftragen.

Ist eine LEG autark?

Autarkie im Sinne einer Unabhängigkeit vom Netzbezug ist in der Regel nicht möglich. Rechnerische Autarkie ist möglich, wenn die produzierte Energiemenge innerhalb der LEG grösser ist als der Verbrauch innerhalb der LEG. Bei Nacht und in den Wintermonaten wird aber auch von einer LEG Strom aus dem Netz bezogen. Zudem wird bei einer LEG auch die Infrastruktur der IBI (intelligente Messsysteme, Verteilnetz) genutzt.

Welche Funktion hat das Stromnetz in einer LEG?

Das Verteilnetz der IBI wird genutzt, um den Strom innerhalb der LEG austauschen zu können. Mit dem Anschluss an das Stromnetz ist die Versorgung auch gewährleistet, wenn die Produktionsanlagen innerhalb der LEG nicht produzieren. Über das Netz kann die überschüssige Energie der LEG abgegeben werden.

Was passiert, wenn die PV-Anlagen in der LEG zu wenig Strom produzieren?

Wenn die Stromproduktion der Solaranlagen nicht ausreicht, um den Bedarf der LEG-Gemeinschaft zu decken, wird der fehlende Strom auf folgende Weise bezogen:

  • Zukauf von Strom (Reststrom) aus dem öffentlichen Netz der IBI.

  • Zugriff auf gespeicherten LEG-Strom, welcher während Zeiten des Überschusses in teilnehmenden Speichern (sofern vorhanden) gespeichert wurde.

Was passiert bei zu viel PV-Produktion?

Wenn die Solaranlagen in der LEG mehr Strom erzeugen, als die Gemeinschaft verbraucht, wird der überschüssige Strom:

  • an die IBI oder einen anderen Abnehmer verkauft

  • in lokalen Speichern (z.B. Batteriespeichern) gespeichert, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt mit geringerer Produktion zu nutzen.

Haben Sie weitere Fragen?

Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.