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Einspeiselimitierung

Mit der netzdienlichen Einspeiseregelung TOP-40 unterstützt die IBI den Ausbau von Photovoltaikanlagen und sorgt gleichzeitig für ein stabiles Stromnetz.

Das Wichtigste auf

einen Blick:

  • Für neue und bestehende PV-Anlagen

  • 60 % Einspeiselimitierung

  • Höhere Rückliefervergütung

  • Anmeldung online möglich

Einspeiselimitierung einfach erklärt

Stromnetz stärken und den Zubau weiterer Anlagen ermöglichen

Photovoltaikanlagen produzieren besonders an sonnigen Tagen zur Mittagszeit viel Strom. Wird mehr Strom produziert als verbraucht wird, entsteht ein Stromüberschuss im Netz. Das kann zur Überlastung des Netzes führen und im Extremfall die Versorgungssicherheit beeinträchtigen.


Durch eine Begrenzung der Einspeiseleistung von PV-Anlagen lassen sich diese Leistungsspitzen wirksam reduzieren. Das trägt zur Entlastung der Verteilnetze bei, vermeidet kostenintensive Netzausbauten und ermöglicht den Bau weiterer PV-Anlagen.

Die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% der Modulleistung führt zu maximal 3% Produktionsverlust im Jahr, meist sogar unter 1%. Die Jahresproduktion bleibt dadurch nahezu unverändert.

Die netzdienliche Einspeiseregelung begrenzt die Einspeisung von Photovoltaikanlagen ins Stromnetz auf maximal 70 % der installierten Modulleistung. Ziel ist es, das Stromnetz zu entlasten und gleichzeitig Platz für weitere Solaranlagen zu schaffen, ohne den Ausbau der Stromnetze abwarten zu müssen.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die netzdienliche Einspeiseregelung schweizweit. Sie ist Teil des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und wurde gemeinsam mit der Strombranche und Verbänden wie Swissolar erarbeitet.

Diese Ziele verfolgt die Regelung:

  • Reduktion von Leistungsspitzen an sonnigen Tagen

  • Entlastung der bestehenden Verteilnetze

  • Vermeidung kostenintensiver Netzausbauten

  • Ermöglichung des weiteren Ausbaus von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen

Diese Form der Leistungsbegrenzung wird auch als Peak Shaving bezeichnet. Sie sorgt dafür, dass das Stromnetz effizienter genutzt wird, ohne den Eigenverbrauch zu beschränken.

Welche Anlagen sind betroffen?

Die Regelung gilt für alle Photovoltaikanlagen, deren Anschlussgesuch ab dem 1. Januar 2026 eingereicht wurde. Auch bestehende Anlagen können betroffen sein, wenn:

  • der Wechselrichter ersetzt wird (z. B. am Ende der Lebensdauer)

  • die Anlage erweitert oder technisch angepasst wird

Ausnahmen

  • kleine Balkonkraftwerke mit einer Leistung unter 800 W

  • Anlagen in Höhenlagen über 1’200 m ü. M., bei denen anlagenspezifische Lösungen möglich sind

Technische Umsetzung

Die Einspeisebegrenzung bezieht sich ausschliesslich auf die Einspeisung ins Netz am Netzanschlusspunkt. Der Eigenverbrauch sowie die Zwischenspeicherung von Solarstrom bleiben jederzeit uneingeschränkt möglich.

Die Umsetzung erfolgt in der Praxis über:

  • Wechselrichter‑Parametrierung
    Direkte Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung auf 70 % der DC‑Nennleistung.

  • Energiemanagementsysteme (EMS)
    Intelligente Steuerung von Verbrauchern wie Boiler, Wärmepumpen, Ladestationen oder Batteriespeichern. Überschüssiger Solarstrom wird so im eigenen Haushalt genutzt oder gespeichert, statt ins Netz eingespeist.

Auswirkungen auf Ertrag und Netzbetrieb

Ertragsverlust
Die jährliche Stromproduktion sinkt durch die Begrenzung nur geringfügig um maximal 3 % – in der Praxis sind es meist unter 1 %.

Für diese geringe Minderproduktion ist keine Entschädigung vorgesehen. Studien und Messungen zeigen, dass die gekappten Leistungsspitzen kaum zum Jahresertrag beitragen.


Netzentlastung

Die Regelung reduziert Netzengpässe deutlich und senkt langfristig die Kosten für alle Stromkonsument*innen. Zudem können mehr Photovoltaikanlagen an das bestehende Netz angeschlossen werden.

Eigenverbrauch

Wer seinen Solarstrom intelligent nutzt oder zwischenspeichert, kann seine Anlage faktisch weiterhin mit über 70 % Leistung betreiben und den Eigenverbrauch erhöhen.

Umsetzung und Kosten

Bei Neuanlagen werden die erforderlichen Einstellungen direkt bei der Installation vorgenommen. Bei bestehenden Anlagen werden die Kosten für notwendige Anpassungen im Zusammenhang mit der Einspeisebegrenzung vom Netzbetreiber übernommen.

Anlagenbesitzer*innen wenden sich für die Umsetzung am besten an ihre Elektro‑ oder Solarinstallationsfirma, welche die technisch passende Lösung installiert.

Bin ich betroffen?

TOP-40

Freiwillige, vergütete Einspeiselimitierung zur Netzentlastung

TOP-40 ist ein Angebot der IBI für Betreiberinnen und Betreiber neuer Photovoltaikanlagen. Durch eine Begrenzung der Einspeiseleistung profitieren Sie von einer höheren Rückliefervergütung und tragen gleichzeitig zur Entlastung des Stromnetzes bei.

Solidarisch zu mehr erneuerbarer Energie

Gemeinsam für ein sicheres Stromnetz

Wir alle benötigen in Zukunft ein intelligentes, leistungsfähiges und flexibles Stromnetz. Die rasant wachsende Menge dezentral produzierter Energie fordert den Netzausbau. Mit der Teilnahme an TOP-40 helfen Sie mit, dass unser Stromnetz zukunftssicher wird und gleichzeitig mehr Produktionsanlagen angeschlossen werden können. Davon profitieren alle Kund*innen im Versorgungsgebiet. Die IBI zählt deshalb auf die Unterstützung vieler Produzent*innen sowie auf Fachleute aus der Branche, die bei TOP-40 mitmachen.

Die letzten 40 % der Produktionskapazität jeder Solaranlage werden nur an sehr wenigen optimalen Sonnentagen ausgeschöpft. Wenn wir das Netz nicht auf diese seltenen Spitzen auslegen müssen, können neue PV-Anlagen auch in Zukunft zügig bewilligt werden. Die Kosten für den teuren Netzausbau, die alle tragen, können optimiert oder gar verhindert werden. Für Betreiber*innen von PV-Anlagen machen die letzten 40 % tatsächlich nur 1 bis 6 % der Gesamtjahresproduktion aus, abhängig von der Ausrichtung der Anlage. Wer freiwillig auf diese 6 % seines Solarstroms verzichtet oder diesen selbst verbraucht, statt ihn ins Netz einzuspeisen, profitiert bei der IBI von einer um 10 % höheren Rückliefervergütung. Es entsteht kein finanzieller Nachteil.

So funktioniert TOP-40

Die eigene Anlage wird so eingestellt, dass maximal 60 % der installierten Leistung (kWp) ins Netz eingespeist wird. Die notwendige Technik für die Begrenzung wird an der Anlage eingerichtet. Dafür wendet man sich am besten an den Installateur oder die Planerin.

Bei den meisten PV-Anlagen braucht es dazu keine zusätzlichen Geräte; die Leistung kann sehr einfach am Wechselrichter eingestellt werden.

Noch besser ist es, wenn diese "überschüssige" Energie mittels einer intelligenten Steuerung direkt im Gebäude verbraucht wird, z.B. mit:

  • Laden von E-Autos

  • Füllen von Speicherbatterien

  • Heizen/Kühlen (vor allem kühlen ist interessant, denn das ist meist dann ein Thema, wenn sehr viel Solarstrom anfällt)

  • Intelligentem Ansteuern von Verbrauchern

Als Gegenleistung erhalten Produzent*innen eine um 10 % höhere Vergütung, bezogen auf die Rückliefervergütung der IBI.

Obwohl die Anlage weniger Energie ins Netz einspeist, haben Nutzer*innen von TOP-40 keinen finanziellen Nachteil. Die höhere Rückliefervergütung hebt den Verlust mehr als auf:

Warum TOP-40?

Deshalb ist TOP-40 wichtig

  1. Die Überlastung des Netzes ist kein Zukunftsszenario mehr, sondern kann bald Realität werden.

  2. Die Kapazität des Netzes ist beschränkt.

  3. Die Prognosesicherheit beim Stromeinkauf steigt mit TOP-40. Das hilft, die Energiekosten zu senken.

  4. Es wird immer mehr Solarstrom produziert und dezentral ins Netz eingespeist.

  5. Werden alle Anlagen für die maximale Belastung ausgelegt, ist ein sehr teurer Netzausbau unabdingbar.

Vorteile von TOP-40

1. Vorteile für Produzentinnen und Produzenten

  • Wer eine neue Anlage baut und diese gleich auf 60 % kWp beschränkt, senkt die Anschlusskosten.

  • Sie erhalten eine um 10 % höhere Rückliefervergütung.

  • Sie tun etwas Gutes ohne finanziellen Aufwand.

  • Kund*innen von Top-40 tragen dazu bei, dass auch ihre Nachbarn PV-Anlagen bauen und Solarstrom einspeisen können.

2. Vorteile für alle Strombezüger*innen im Versorgungsgebiet der IBI

  • Die Kosten für den Netzausbau sind tiefer.

  • Der Weg für mehr Solarenergie ist frei, das ist wichtig für die Dekarbonisierung.

  • Mehr lokal produzierter Strom stärkt die Unabhängigkeit.

  • Im Umgang mit den Leistungsspitzen werden nicht die Verteilnetze ausgebaut, sondern die PV-Anlagen besser ins Netz eingebunden.

3. Für die Energiebranche

  • Neue Anlagen können schneller gebaut werden.

  • Intelligentere Anlagen und Batteriespeicher sind wirtschaftlicher.

So steigen Sie auf TOP-40 um

Geplante Neuanlage

Idealerweise entscheiden Sie sich bereits bei der Planung ihrer PV-Anlage für die Teilnahme an TOP-40. Teilen Sie diesen Entscheid ihrem Planer und Installateur frühzeitig mit und melden Sie sich mit dem nachfolgenden Bestellformular für TOP-40 an. Der Installateur beantragt bei der IBI die Anschlussbewilligung für die reduzierte Leistung.

Im besten Fall können Anschlussleitung und Wechselrichter damit kleiner dimensioniert werden - so sparen Sie Geld beim Bau der Anlage. Die Einrichtung von TOP-40 stellt für Ihren Installateur keinen Mehraufwand dar.

Bestehenden Anlage

Wenden Sie sich an Ihren Installateur oder Planer und informieren Sie sich über die Möglichkeiten zur Einrichtung von TOP-40. Je nach Alter der Anlage kann die Begrenzung sehr einfach umgesetzt werden. Melden Sie sich danach über das nachfolgende Bestellformular für TOP-40 an. Die IBI prüft die Anmeldung und teilt Ihnen die neue, maximale Einspeiseleistung mit.

Machen Sie mit!

Informieren Sie sich bei Ihrem Installateur oder Planer über die Umsetzung von TOP-40 und melden Sie Ihre Anlage anschliessend mit dem untenstehenden Formular an.

Anmeldung TOP-40

Sind Sie überzeugt?

Melden Sie Ihre Photovoltaikanlage über das Bestellformular für TOP-40 an.

{ Anmeldeformular: https://www.ibi.ch/strom/solarstrom/top-40?form=anmeldung-top-40 }

Nutzungsbedingungen

Vor der Anmeldung empfehlen wir Ihnen, die Nutzungsbedingungen von TOP40 zu lesen. Sie enthalten wichtige Informationen zu Teilnahme, Laufzeit und technischen Voraussetzungen.

Das Produkt TOP-40 richtet sich an Kund*innen (Produzent*innen), welche eine Photovoltaikanlage mit einer Anschlussleistung ≥ 2.5 kWp besitzen. Diese muss bei der Pronovo AG beglaubigt und im Netzgebiet der Industriellen Betriebe Interlaken AG (IBI) angeschlossen sein. Mit der Bestellung entsteht für die Produzentin oder den Produzenten ein Vertrag mit der IBI. Dieser Vertrag untersteht den vorliegenden Nutzungsbedingungen "Produkt TOP-40" und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBI.

Mit TOP-40 profitieren die Produzent*innen von einem höheren Rückliefertarif für die ins Netz eingespeisten Überschussenergie. Dabei gilt der folgende Ansatz:

Ansatz
Zuschlag auf dem Preis «Rückliefervergütung Energie» für Fotovoltaikanlagen10%

Der jeweils gültige Preis «Rückliefervergütung Energie» wird vierteljährlich auf der Webseite der IBI publiziert. Er wird auf Basis der gesamten eingespeisten Energiemenge in das Netz der IBI berechnet. Die Vergütung erfolgt quartalsweise.

Bestellung

Die Produzentin oder der Produzent ist für die vollständige und wahrheitsgetreue Durchführung der Anmeldung verantwortlich. Sie/er bestätigt mit der Bestellung, dass die maximale Einspeisebegrenzung am Anschlusspunkt auf dauernd 60 % der installierten DC-Leistung (gemäss Beglaubigung Pronovo AG) eingestellt wird.

Nach Bestelleingang überprüft die IBI die neu definierte Anschlussleistung. Diese bestätigt die neue maximale Anschlussleistung per E-Mail und meldet diese der Pronovo AG zum Beglaubigen der Anlage weiter. Die Aktivierung der Vergütung erfolgt jeweils auf das nachfolgende Quartal. Neue Anlagen sind bereits vor der Inbetriebnahme mit der reduzierten Anlageleistung anzumelden und zu beglaubigen. Die Aktivierung der Vergütung erfolgt nach erfolgreicher Beglaubigung der Anlage.

Einspeisebegrenzung

Die Produktionsanlage wird so installiert, dass nie mehr als 60 % der installierten DC-Leistung in das Netz der IBI eingespeist wird. Als Einspeisepunkt gilt der Gebäudezähler (Smart Meter) der IBI, welcher die zurückgelieferte Energiemenge misst. Dieser Messpunkt wird bei der Bestellbestätigung durch die IBI bezeichnet. Die Installation und Einhaltung der Einspeisebegrenzung liegt in Verantwortung der Produzentin der des Produzenten.

Messung und Abrechnung

Für die Messung und Abrechnung ist ein intelligentes Messsystem erforderlich. Der Smart Meter ermittelt die Leistung pro Viertelstunde am Messpunkt. Auf Basis dieses Lastprofils wird die Überwachung eingerichtet. Die definierte maximale Leistung für die Rückspeisung darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Preiskonditionen und Änderungen

Das Produkt TOP-40 ist eine sogenannte Flexibilitätsvergütung. Flexibilitätsvergütungen unterliegen der behördlichen Überwachung. Gesetzlich begründete Preisänderungen oder neue Rechtsprechungen können Einfluss auf die Flexibilitätsvergütung haben. Die IBI behält sich das Recht vor, Preisänderungen per Ende Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten vorzunehmen. Die IBI behält sich vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die aktuell auf der Webseite aufgeschaltete Version.

Vertragsdauer und Kündigung

Diese Nutzungsbedingungen treten nach Bestelleingang und Bestätigung durch die IBI in Kraft und bleiben gültig, solange der Netzanschluss und Produktionsanalage besteht. Die Vertragskündigung ist auf Ende des jeweiligen Jahres mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten möglich.

Die vertraglich vereinbarte Maximalleistung wird laufend durch die IBI überwacht. Bei allfälligen Überschreitungen wird die Produzentin oder der Produzent quartalsweise per E-Mail informiert. Folglich wird das Produkt TOP-40 für diesen Zeitraum eingestellt (keine Vergütung für das ganze Quartal). Im Falle einer zweiten Überschreitung wird der Vertrag aufgelöst.

Hat die Vertragskündigung eine Leistungserhöhung zur Folge, muss diese anhand eines technischen Anschlussgesuches (TAG) bei der IBI eingereicht werden. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die IBI überprüft und freigegeben. Es steht der IBI frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation dies erfordert. Der Smart Meter der IBI bleibt nach Kündigung des Vertrages eingebaut.

Vertragsbestandteile

Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBI bilden einen integralen Bestandteil dieses Vertrages.

Rechtsnachfolger

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag allfälligen Rechtsnachfolgern zu übertragen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu TOP-40

An wen richtet sich das Produkt?

Wer kann vom Produkt TOP-40 profitieren?

TOP-40 ist ein Produkt für alle Kund*innen im Versorgungsgebiet der IBI, die eine von der Pronovo beglaubigte Photovoltaikanlage mit einer Anschlussleistung ≥ 2.5 kWp betreiben.

Gilt das Angebot nur für Neuanlagen?

Nein, Top 40 kann auch für bestehende Anlagen bestellt werden. Bei Neuanlagen lässt sich die Leistungsbegrenzung einfach über den Wechselrichter einstellen. Bei älteren Modellen kann es sein, dass diese Funktion fehlt.

Kann ich das Produkt TOP-40 auch wählen, wenn ich meine PV-Anlage in einem ZEV betreibe?

Ja, von TOP-40 können alle Kund*innen profitieren, auch bei Eigenverbrauch oder dem Betrieb eines ZEV.

Ist TOP-40 kompatibel mit anderen IBI-Produkten?

Ja, das Produkt TOP-40 funktioniert auch mit den ZEV-Angeboten.

Einspeisebegrenzung

Wie wird die maximale Anschlussleistung berechnet?

Die Berechnung basiert auf der effektiv installierten DC-Leistung der Photovoltaikmodule gemäss der Anlagebeglaubigung von Pronovo. Von dieser Leistung dürfen maximal 60 % am Anschlusspunkt eingespeist werden. Berechnungsbeispiel:

  • Installierte DC-Leistung: 10 kWp

  • Begrenzung auf 60 % am Anschlusspunkt --> 6 kW

Die Einspeiseleistung am Anschlusspunkt darf in diesem Berechnungsbeispiel 6 kW nicht überschreiten.

Wie kann ich die Einspeisebegrenzung einrichten?

Die technische Umsetzung ist in der Regel problemlos, hängt jedoch von der vorhandenen Installation (Wechselrichter, Messung, Energiemanagementsystem) ab. Im Grundsatz gibt es drei Umsetzungsmöglichkeiten:

  1. Dimensionierung Wechselrichter

  2. Abriegelung Wechselrichter (softwareseitig)

  3. Intelligente Steuerung

Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.

Wer ist für die Einspeisebegrenzung zuständig?

Die Einspeisebegrenzung liegt in Verantwortung der Eigentümerschaft. Die IBI installiert keine Steuerung. Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.

Messung und Abrechnung

Wie werden die Daten gemessen?

Für die Messung und Abrechnung ist der Einbau eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter) notwendig. Die Kosten für den Smart Meter und dessen Installation werden wie bisher von der IBI übernommen.

Ab wann erhalte ich das Produkt TOP-40?

Wenn Sie sich bis 1 Monat vor Quartalsende anmelden, erhalten Sie ab dem nächsten Quartal das Produkt TOP-40. Neuanlagen erhalten TOP-40 ab Inbetriebnahme der Anlage, sofern die Anmeldung mit der Installationsanzeige erfolgt ist.

Wie erfolgt die Überwachung?

Der Smart-Meter-Zähler ermittelt die Leistung pro Viertelstunde am Anschlusspunkt. Auf Basis dieses Lastprofils wird die Überwachung eingerichtet. Die definierte maximale Leistung für die Rückspeisung darf in keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Wie erfolgt die Vergütung von TOP-40?

Der Ansatz der Vergütung für TOP-40 ist auf 10 % des Rückliefertarifs «Rückliefervergütung für private Besitzer*innen von Photovoltaikanlagen» festgelegt und wird auf Basis der gesamten eingespeisten Energiemenge in das Netz der IBI berechnet. Die Vergütung erfolgt quartalsweise.

Änderungen und Kündigungen

Ich möchte nicht länger vom Produkt TOP-40 profitieren. Was muss ich tun?

Die Vertragskündigung ist jeweils bis zum Ende des Jahres mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten möglich. Eine erneute Leistungserhöhung kann mit einem technischen Anschlussgesuches (TAG) bei der IBI beantragt werden. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die IBI überprüft und freigegeben. Es steht der IBI frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation dies erfordert.

Was geschieht, wenn ich die Begrenzung auf 60 % nicht einhalte?

Die maximal zulässige Leistung wird laufend durch die IBI überwacht. Bei allfälligen Überschreitungen werden Sie quartalsweise per E-Mail informiert. Folglich wird das Produkt TOP-40 für diesen Zeitraum eingestellt. Im Falle einer zweiten Überschreitung wird der Vertrag aufgelöst und die Kundin oder der Kunde muss eine erneute Leistungserhöhung bei der IBI beantragen. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die IBI überprüft und freigegeben. Es steht der IBI frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation dies erfordert.