Einspeiselimitierung
Das Wichtigste auf
einen Blick:
Für neue und bestehende PV-Anlagen
60 % Einspeiselimitierung
Höhere Rückliefervergütung
Anmeldung online möglich
Einspeiselimitierung einfach erklärt
Stromnetz stärken und den Zubau weiterer Anlagen ermöglichen
Photovoltaikanlagen produzieren besonders an sonnigen Tagen zur Mittagszeit viel Strom. Wird mehr Strom produziert als verbraucht wird, entsteht ein Stromüberschuss im Netz. Das kann zur Überlastung des Netzes führen und im Extremfall die Versorgungssicherheit beeinträchtigen.
Durch eine Begrenzung der Einspeiseleistung von PV-Anlagen lassen sich diese Leistungsspitzen wirksam reduzieren. Das trägt zur Entlastung der Verteilnetze bei, vermeidet kostenintensive Netzausbauten und ermöglicht den Bau weiterer PV-Anlagen.
Die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% der Modulleistung führt zu maximal 3% Produktionsverlust im Jahr, meist sogar unter 1%. Die Jahresproduktion bleibt dadurch nahezu unverändert.
Die netzdienliche Einspeiseregelung begrenzt die Einspeisung von Photovoltaikanlagen ins Stromnetz auf maximal 70 % der installierten Modulleistung. Ziel ist es, das Stromnetz zu entlasten und gleichzeitig Platz für weitere Solaranlagen zu schaffen, ohne den Ausbau der Stromnetze abwarten zu müssen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die netzdienliche Einspeiseregelung schweizweit. Sie ist Teil des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und wurde gemeinsam mit der Strombranche und Verbänden wie Swissolar erarbeitet.
Diese Ziele verfolgt die Regelung:
Reduktion von Leistungsspitzen an sonnigen Tagen
Entlastung der bestehenden Verteilnetze
Vermeidung kostenintensiver Netzausbauten
Ermöglichung des weiteren Ausbaus von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen
Diese Form der Leistungsbegrenzung wird auch als Peak Shaving bezeichnet. Sie sorgt dafür, dass das Stromnetz effizienter genutzt wird, ohne den Eigenverbrauch zu beschränken.
Welche Anlagen sind betroffen?
Die Regelung gilt für alle Photovoltaikanlagen, deren Anschlussgesuch ab dem 1. Januar 2026 eingereicht wurde. Auch bestehende Anlagen können betroffen sein, wenn:
der Wechselrichter ersetzt wird (z. B. am Ende der Lebensdauer)
die Anlage erweitert oder technisch angepasst wird
Ausnahmen
kleine Balkonkraftwerke mit einer Leistung unter 800 W
Anlagen in Höhenlagen über 1’200 m ü. M., bei denen anlagenspezifische Lösungen möglich sind
Technische Umsetzung
Die Einspeisebegrenzung bezieht sich ausschliesslich auf die Einspeisung ins Netz am Netzanschlusspunkt. Der Eigenverbrauch sowie die Zwischenspeicherung von Solarstrom bleiben jederzeit uneingeschränkt möglich.
Die Umsetzung erfolgt in der Praxis über:
Wechselrichter‑Parametrierung
Direkte Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung auf 70 % der DC‑Nennleistung.Energiemanagementsysteme (EMS)
Intelligente Steuerung von Verbrauchern wie Boiler, Wärmepumpen, Ladestationen oder Batteriespeichern. Überschüssiger Solarstrom wird so im eigenen Haushalt genutzt oder gespeichert, statt ins Netz eingespeist.
Auswirkungen auf Ertrag und Netzbetrieb
Ertragsverlust
Die jährliche Stromproduktion sinkt durch die Begrenzung nur geringfügig um maximal 3 % – in der Praxis sind es meist unter 1 %.
Für diese geringe Minderproduktion ist keine Entschädigung vorgesehen. Studien und Messungen zeigen, dass die gekappten Leistungsspitzen kaum zum Jahresertrag beitragen.
Netzentlastung
Die Regelung reduziert Netzengpässe deutlich und senkt langfristig die Kosten für alle Stromkonsument*innen. Zudem können mehr Photovoltaikanlagen an das bestehende Netz angeschlossen werden.
Eigenverbrauch
Wer seinen Solarstrom intelligent nutzt oder zwischenspeichert, kann seine Anlage faktisch weiterhin mit über 70 % Leistung betreiben und den Eigenverbrauch erhöhen.
Umsetzung und Kosten
Bei Neuanlagen werden die erforderlichen Einstellungen direkt bei der Installation vorgenommen. Bei bestehenden Anlagen werden die Kosten für notwendige Anpassungen im Zusammenhang mit der Einspeisebegrenzung vom Netzbetreiber übernommen.
Anlagenbesitzer*innen wenden sich für die Umsetzung am besten an ihre Elektro‑ oder Solarinstallationsfirma, welche die technisch passende Lösung installiert.
Bin ich betroffen?
TOP-40
Freiwillige, vergütete Einspeiselimitierung zur Netzentlastung
TOP-40 ist ein Angebot der IBI für Betreiberinnen und Betreiber neuer Photovoltaikanlagen. Durch eine Begrenzung der Einspeiseleistung profitieren Sie von einer höheren Rückliefervergütung und tragen gleichzeitig zur Entlastung des Stromnetzes bei.
Solidarisch zu mehr erneuerbarer Energie
Gemeinsam für ein sicheres Stromnetz
Wir alle benötigen in Zukunft ein intelligentes, leistungsfähiges und flexibles Stromnetz. Die rasant wachsende Menge dezentral produzierter Energie fordert den Netzausbau. Mit der Teilnahme an TOP-40 helfen Sie mit, dass unser Stromnetz zukunftssicher wird und gleichzeitig mehr Produktionsanlagen angeschlossen werden können. Davon profitieren alle Kund*innen im Versorgungsgebiet. Die IBI zählt deshalb auf die Unterstützung vieler Produzent*innen sowie auf Fachleute aus der Branche, die bei TOP-40 mitmachen.
Die letzten 40 % der Produktionskapazität jeder Solaranlage werden nur an sehr wenigen optimalen Sonnentagen ausgeschöpft. Wenn wir das Netz nicht auf diese seltenen Spitzen auslegen müssen, können neue PV-Anlagen auch in Zukunft zügig bewilligt werden. Die Kosten für den teuren Netzausbau, die alle tragen, können optimiert oder gar verhindert werden. Für Betreiber*innen von PV-Anlagen machen die letzten 40 % tatsächlich nur 1 bis 6 % der Gesamtjahresproduktion aus, abhängig von der Ausrichtung der Anlage. Wer freiwillig auf diese 6 % seines Solarstroms verzichtet oder diesen selbst verbraucht, statt ihn ins Netz einzuspeisen, profitiert bei der IBI von einer um 10 % höheren Rückliefervergütung. Es entsteht kein finanzieller Nachteil.


So funktioniert TOP-40
Die eigene Anlage wird so eingestellt, dass maximal 60 % der installierten Leistung (kWp) ins Netz eingespeist wird. Die notwendige Technik für die Begrenzung wird an der Anlage eingerichtet. Dafür wendet man sich am besten an den Installateur oder die Planerin.
Bei den meisten PV-Anlagen braucht es dazu keine zusätzlichen Geräte; die Leistung kann sehr einfach am Wechselrichter eingestellt werden.
Noch besser ist es, wenn diese "überschüssige" Energie mittels einer intelligenten Steuerung direkt im Gebäude verbraucht wird, z.B. mit:
Laden von E-Autos
Füllen von Speicherbatterien
Heizen/Kühlen (vor allem kühlen ist interessant, denn das ist meist dann ein Thema, wenn sehr viel Solarstrom anfällt)
Intelligentem Ansteuern von Verbrauchern


Als Gegenleistung erhalten Produzent*innen eine um 10 % höhere Vergütung, bezogen auf die Rückliefervergütung der IBI.
Obwohl die Anlage weniger Energie ins Netz einspeist, haben Nutzer*innen von TOP-40 keinen finanziellen Nachteil. Die höhere Rückliefervergütung hebt den Verlust mehr als auf:


Warum TOP-40?
Deshalb ist TOP-40 wichtig
Die Überlastung des Netzes ist kein Zukunftsszenario mehr, sondern kann bald Realität werden.
Die Kapazität des Netzes ist beschränkt.
Die Prognosesicherheit beim Stromeinkauf steigt mit TOP-40. Das hilft, die Energiekosten zu senken.
Es wird immer mehr Solarstrom produziert und dezentral ins Netz eingespeist.
Werden alle Anlagen für die maximale Belastung ausgelegt, ist ein sehr teurer Netzausbau unabdingbar.
Vorteile von TOP-40
1. Vorteile für Produzentinnen und Produzenten
1. Vorteile für Produzentinnen und Produzenten
2. Vorteile für alle Strombezüger*innen im Versorgungsgebiet der IBI
2. Vorteile für alle Strombezüger*innen im Versorgungsgebiet der IBI
3. Für die Energiebranche
3. Für die Energiebranche
So steigen Sie auf TOP-40 um
Geplante Neuanlage
Idealerweise entscheiden Sie sich bereits bei der Planung ihrer PV-Anlage für die Teilnahme an TOP-40. Teilen Sie diesen Entscheid ihrem Planer und Installateur frühzeitig mit und melden Sie sich mit dem nachfolgenden Bestellformular für TOP-40 an. Der Installateur beantragt bei der IBI die Anschlussbewilligung für die reduzierte Leistung.
Im besten Fall können Anschlussleitung und Wechselrichter damit kleiner dimensioniert werden - so sparen Sie Geld beim Bau der Anlage. Die Einrichtung von TOP-40 stellt für Ihren Installateur keinen Mehraufwand dar.
Bestehenden Anlage
Wenden Sie sich an Ihren Installateur oder Planer und informieren Sie sich über die Möglichkeiten zur Einrichtung von TOP-40. Je nach Alter der Anlage kann die Begrenzung sehr einfach umgesetzt werden. Melden Sie sich danach über das nachfolgende Bestellformular für TOP-40 an. Die IBI prüft die Anmeldung und teilt Ihnen die neue, maximale Einspeiseleistung mit.
Machen Sie mit!
Informieren Sie sich bei Ihrem Installateur oder Planer über die Umsetzung von TOP-40 und melden Sie Ihre Anlage anschliessend mit dem untenstehenden Formular an.
Anmeldung TOP-40
Sind Sie überzeugt?
Melden Sie Ihre Photovoltaikanlage über das Bestellformular für TOP-40 an.
{ Anmeldeformular: https://www.ibi.ch/strom/solarstrom/top-40?form=anmeldung-top-40 }
Nutzungsbedingungen
Vor der Anmeldung empfehlen wir Ihnen, die Nutzungsbedingungen von TOP40 zu lesen. Sie enthalten wichtige Informationen zu Teilnahme, Laufzeit und technischen Voraussetzungen.
Das Produkt TOP-40 richtet sich an Kund*innen (Produzent*innen), welche eine Photovoltaikanlage mit einer Anschlussleistung ≥ 2.5 kWp besitzen. Diese muss bei der Pronovo AG beglaubigt und im Netzgebiet der Industriellen Betriebe Interlaken AG (IBI) angeschlossen sein. Mit der Bestellung entsteht für die Produzentin oder den Produzenten ein Vertrag mit der IBI. Dieser Vertrag untersteht den vorliegenden Nutzungsbedingungen "Produkt TOP-40" und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBI.
Mit TOP-40 profitieren die Produzent*innen von einem höheren Rückliefertarif für die ins Netz eingespeisten Überschussenergie. Dabei gilt der folgende Ansatz:
| Ansatz | |
|---|---|
| Zuschlag auf dem Preis «Rückliefervergütung Energie» für Fotovoltaikanlagen | 10% |
Der jeweils gültige Preis «Rückliefervergütung Energie» wird vierteljährlich auf der Webseite der IBI publiziert. Er wird auf Basis der gesamten eingespeisten Energiemenge in das Netz der IBI berechnet. Die Vergütung erfolgt quartalsweise.