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Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Nutzen Sie selbst produzierten Solarstrom gemeinsam – mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder einem virtuellen ZEV (vZEV).

Das Wichtigste auf

einen Blick:

  • ZEV und vZEV im Vergleich

  • Gemeinsam Solarstrom nutzen

  • Für Mehrfamilienhäuser und Gemeinschaften

  • Voraussetzungen und Kosten

  • Anmeldung & Mutation

ZEV und vZEV einfach erklärt

Was ist ein ZEV?

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es, selbst produzierten Solarstrom innerhalb einer Liegenschaft oder über private Leitungen gemeinsam zu nutzen. Die Teilnehmenden treten gegenüber der IBI als gemeinsamer Kunde auf und verbrauchen den lokal produzierten Strom direkt vor Ort.

Was ist ein vZEV?

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) erweitert dieses Prinzip auf mehrere geeignete Liegenschaften. Dank intelligenter Stromzähler (Smart Meter) können Produktion und Verbrauch virtuell zusammengeführt und der gemeinsam erzeugte Solarstrom effizient genutzt werden.

Gut zu wissen

  • Bei einem ZEV oder vZEV verlassen die Teilnehmenden die Grundversorgung der IBI. Die Organisation und Abrechnung erfolgen über die jeweilige ZEV-Vertretung.

  • Für einen ZEV oder vZEV muss die Produktionsleistung der Photovoltaikanlage mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung aller Teilnehmenden betragen.

Welche Lösung passt zu Ihnen?

Die IBI bietet zwei Modelle für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch an. Vergleichen Sie die beiden Lösungen und wählen Sie das Modell, das am besten zu Ihren Anforderungen passt.

ZEV & vZEV KomfortZEV & vZEV Privat
KurzbeschriebDie IBI übernimmt Messung, Abrechnung und Inkasso – das Rundum-sorglos-Paket.Sie organisieren Messung, Abrechnung und Verwaltung selbst.
Ideal fürEigentümerinnen, Verwaltungen und Stockwerkeigentümergemeinschaften mit möglichst wenig administrativem Aufwand.Eigentümerinnen oder Gemeinschaften, die den Betrieb und die Abrechnung selbst übernehmen möchten.
MessungSmart Meter der IBIEigene Messinfrastruktur (ZEV) bzw. Smart Meter beim vZEV
AbrechnungDurch die IBIDurch die ZEV-Vertretung
VerwaltungDurch die IBIEigenverantwortung

ZEV & vZEV Komfort

Das Rundum-sorglos-Paket

  • Messung durch die IBI

  • Abrechnung & Inkasso durch die IBI

  • Minimaler Verwaltungsaufwand

  • Ideal für Verwaltungen und Eigentümerschaften

ZEV & vZEV Privat

Selbst organisieren

  • Eigene Organisation

  • Eigene Abrechnung

  • Mehr Eigenverantwortung

  • Private Zähler

  • Ideal für erfahrene Eigentümerschaften

Mehr zu ZEV & vZEV Komfort

Beim Produkt ZEV und vZEV Komfort erübrigt sich der Aufbau einer eigenen Messinfrastruktur. Die IBI vermietet geeichte Zähler, liest diese aus und registriert die Verbräuche. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage sowie den aus dem Netz bezogenen Strom. Die ZEV-Vertretung bestimmt den Tarif für den innerhalb des ZEV/vZEV verbrauchten Solarstrom. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt die IBI auch die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den ZEV-Teilnehmenden. Das Geld wird der ZEV-Vertretung innerhalb von 40 Tagen gutgeschrieben.

Dieses Komfortmodell bieten wir auch für virtuelle ZEVs an.


Das müssen Sie bei der Bildung eines ZEV oder vZEV beachten

  • Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden Parteien betragen.

  • Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV/vZEV und der IBI; Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung.

  • Die Gründung eines ZEV/vZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden.

  • Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Solarstrom gemäss den gesetzlichen Vorgaben fest.

  • Die Zahlungsausstände der Teilnehmenden sind Sache der ZEV-Vertretung.

Vorteile von ZEV und vZEV Komfort

  • Günstigere Strompreise für die Teilnehmenden

  • Keine eigene Messinfrastruktur nötig

  • Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache der IBI

  • Der aus dem Netz bezogene Strom wird wie gewohnt abgerechnet

  • Die ZEV-Vertretung hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso

  • Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben

  • Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage

  • Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für Eigentümer*innen, bestehende und potenzielle Mieter*innen


Auch für E-Mobilität geeignet
Das Sorglospaket für die Einstellhalle. Mit «LADESTROM für ZEV Komfort» kümmern wir uns auch um die Abrechnung Ihrer E-Ladestationen.

Mehr zu ZEV & vZEV Privat

Beim Produkt ZEV und vZEV Privat wird der gesamte Zusammenschluss als ein einzelner Netz- und Stromkunde der IBI geführt. Dabei misst die ZEV-Vertretung den internen Strombezug und verrechnet diesen verbrauchsgerecht inklusive der Verwaltungskosten an die ZEV-Teilnehmenden. Die IBI-Hauptmessung erfasst, wie viel Energie aus dem IBI-Netz in den ZEV fliesst und wie viel zurückgespeist wird. Der ZEV ist über eine Anschlussleitung mit dem IBI-Stromnetz verbunden. Sind mehrere Gebäude Teil des ZEV, wird der Strom unter diesen Gebäuden über eine private Leitung verteilt.


Das müssen Sie bei der Bildung eines ZEV/vZEV beachten

  • Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden Parteien betragen.

  • Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV/vZEV und der IBI; Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung.

  • Die Gründung eines ZEV/vZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden.

  • Der ZEV kann mit einer privaten Messinfrastruktur installiert werden. Der Rückbau bestehender Infrastrukturen ist Sache des ZEV.

  • Der vZEV kann mit Smart Metern der IBI umgesetzt werden.

  • Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Solarstrom gemäss den gesetzlichen Vorgaben fest.

  • Die verbrauchsgerechte Abrechnung und das Inkasso ist Sache der ZEV-Vertretung.

  • Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ist Sache des ZEV/vZEV.


Wünschen Sie eine Beratung?

Für eine persönliche Beratung können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren – kontaktieren Sie uns einfach per Tel. 033 826 30 00. Die Beratungsgebühr beträgt CHF 130.– pro Stunde. Bitte beachten Sie, dass wir keine kostenlosen Beratungen zur Gründung privater Eigenverbrauchslösungen anbieten.

Vorteile ZEV & vZEV Privat
für den Eigentümer (Produzent)

  • Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage

  • Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für Stockwerkeigentümer*innen, bestehende und potenzielle Mieter*innen

  • Günstigere Strompreise als beim Energieversorgungsunternehmen

So funktioniert ZEV und vZEV

Der gemeinsam produzierte Solarstrom wird direkt innerhalb des ZEV oder vZEV genutzt. Überschüssige Energie wird ins Netz eingespeist, fehlende Energie aus dem Netz bezogen.


Grafik ZEV Komfort
Grafik ZEV Komfort
Grafik ZEV Komfort

Diese Grafik zeigt nur eine mögliche Variante zur Bildung eines ZEV oder vZEV. Informieren Sie sich bitte über die Optionen für Ihr eigenes Objekt.

  1. Hausanschlusskasten HAK

  2. Haupt- / Rücklieferungszähler (Smart Meter der IBI)

  3. Produktionszähler der IBI

  4. Eingespeiste Überschussmenge Solarstrom

  5. Netzbezug, wenn PV-Anlage keinen Strom produziert

  6. ZEV-Vertretung

  7. Wohnungszähler (Smart Meter der IBI)

  8. ZEV/vZEV-Teilnehmende

  9. IBI-Rechnung an den ZEV/vZEV für die Messdienstleistung sowie die aus dem Netz bezogene Energie (Rot) zum Tarif des IBI-Standardstromprodukts. Alle ZEV-Teilnehmenden beziehen das gleiche Stromprodukt.

    IBI-Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (Gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif.

  10. Rechnungstellung und Inkasso durch IBI an die ZEV-Teilnehmenden für die individuell verbrauchte Energie aus dem Netz und von der Solaranlage

  11. Gutschrift an die ZEV-Vertretung

  12. Virtueller Messpunkt

Unterschiede zwischen Komfort und Privat

ZEV & vZEV KomfortZEV & vZEV Privat
Messung durch IBIEigene Organisation bzw. eigene Infrastruktur (je nach Modell)
Abrechnung durch IBIAbrechnung durch die ZEV-Vertretung
Rechnungsstellung & Inkasso durch IBIEigenverantwortung
Rundum-sorglos-PaketMehr Eigenverantwortung

Kosten und Verrechnung

ZEV / vZEV Komfort

Monatliche Kosten

Verrechnung anCHF exkl. MWSTCHF inkl. 8,1 % MWST
Grundpreise
Hauptzähler bei ZEV oder virtueller Messpunkt bei vZEVZEV6.807.35
ProduktionszählerZEV6.807.35
Messkosten für Direktmessung
Virtueller Messpunkt vZEVZEV3.503.78
Hauptzähler ZEVZEV4.705.08
Zähler für AllgemeinstromZEV4.705.08
ProduktionszählerZEV4.705.08
WohnungszählerTeilnehmende4.705.08
Messkosten für Wandlermessung
Hauptzähler ZEVZEV6.507.03
Zähler für AllgemeinstromZEV6.507.03
ProduktionszählerZEV6.507.03
WohnungszählerTeilnehmende6.507.03
Abrechnungsdienstleistung
Abrechnung und Rechnungsstellung pro TeilnehmendeZEV4.004.32

Verluste innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft gehen zu Lasten des ZEV/vZEV.

ZEV / vZEV Privat

Monatliche Kosten

Verrechnung anCHF exkl. MWSTCHF inkl. 8,1 % MWST
Grundpreise
Hauptzähler bei ZEV oder virtueller Messpunkt bei vZEVZEV6.807.35
ProduktionszählerZEV6.807.35
Messkosten bei Direktmessung
Virtueller Messpunkt vZEVZEV3.503.78
Hauptzähler ZEVZEV4.705.08
Zähler für AllgemeinstromZEV4.705.08
ProduktionszählerZEV4.705.08
WohnungszählerTeilnehmende4.705.08
Messkosten bei Wandlermessung
Hauptzähler ZEVZEV6.507.03
Zähler für AllgemeinstromZEV6.507.03
ProduktionszählerZEV6.507.03
WohnungszählerTeilnehmende6.507.03

Verluste innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft gehen zu Lasten des ZEV/vZEV.

Die Gründung eines ZEV muss vom Eigentümer der Liegenschaft oder von den Stockwerkeigentümern selbst initiiert und umgesetzt werden. Die rechtlichen Grundlagen und Vorgaben zur Erstellung eines ZEV finden Sie im «Leitfaden Eigenverbrauch» von EnergieSchweiz, Bundesamt für Energie BFE:

Technische Machbarkeit, Anmeldung & Mutation

So gehen Sie vor:

1. Technische Machbarkeitsabklärung ZEV & vZEV

Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus, damit wir Ihre spezifische Frage zur Machbarkeit eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV oder vZEV) beantworten können.

{ Formular: https://www.ibi.ch/strom/solarstrom/technische-machbarkeitsabklaerung-zev-and-vzev }

2. Anmeldung / MutationZEV & vZEV

FAQ

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen sind hier geregelt:

  • Abschnitt 2, Artikel 14- 18 Energieverordnung (EnV)

  • Artikel 16-17 Energiegesetz (EnG)


Weitere Informationen und Details zur praktischen Umsetzung von ZEV und virtuellen ZEV finden Sie hier:

  • Leitfaden Eigenverbrauch, EnergieSchweiz, Bundesamt für Energie BFE

  • Handbuch Eigenverbrauchsregelung (HER), Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE

Was sind Eigenverbrauchslösungen?

Eigenverbrauchslösungen ermöglichen es, den erzeugten Solarstrom direkt am Ort der Produktion zeitgleich zu verbrauchen, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Wird mehr Strom erzeugt als verbraucht, kann der überschüssige Strom ins Netz eingespeist oder gespeichert und später am Produktionsort verwendet werden. Je nach Eigenverbrauchsmodell kann der Strom im eigenen Haus, Mehrfamilienhaus oder in benachbarten Liegenschaften geteilt werden.

Was unterscheidet einen vZEV von einem klassischen ZEV?

Während klassische ZEVs auf physisch verbundenen Gebäuden oder Grundstücken basieren, ermöglichen vZEVs unter gewissen Voraussetzungen die virtuelle Verbindung mehrerer Verbraucher, Produzenten und Gebäude.

Was sind die Voraussetzungen für einen ZEV?

  • Der Verbrauch und die Produktionsanlage sind hinter demselben Netzanschlusspunkt angeschlossen.

  • Die Produktionsleistung beträgt im Verhältnis zur Anschlussleistung am (Haus-) Anschlusspunkt des ZEV mindestens 10 %.

  • Private Leitungen eines ZEV können über eine Strasse, ein Eisenbahntrassee oder ein Fliessgewässer führen, sofern die jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zustimmen.

  • Die verbrauchsabhängige Verrechnung der von der IBI und allfälligen Energielieferantinnen oder Energielieferanten in Rechnung gestellten Leistungen (wie Netznutzung oder Strom) regeln die Grundeigentümer*innen unter sich. Für die Umsetzung kann der ZEV eine Dienstleisterin oder einen Dienstleister beiziehen.                                 

  • Die Grundeigentümer*innen bevollmächtigen eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, welche/r den Zusammenschluss gegenüber der IBI während des gesamten ZEV-Verhältnisses verbindlich vertritt.

Wer kann einen ZEV bilden?

  • Berechtigt zur Bildung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) sind alle (Grund-) Eigentümer*innen, welche den Strom direkt am Ort der Produktion verbrauchen.

  • Die Grundeigentümer*innen können den Eigenverbrauch auch für ihre Mieter*innen am Ort der Produktion vorsehen.

  • Unter gesetzlich definierten Voraussetzungen können auch Verbraucher*innen auf anliegenden Grundstücken Teil des ZEV sein.

Wann kann ein ZEV beantragt werden?

Die Bildung eines ZEV soll bei der IBI mindestens drei Monate zum Voraus über das IBI Webformular beantragt werden.

Welche Fristen gelten bei der Gründung eins ZEV oder vZEV?

Die Gründung eines ZEV/vZEV muss der IBI drei Monate im Voraus auf Quartalsbeginn gemeldet werden. Die IBI beantwortet Abklärungen/Prüfungen zur technischen Machbarkeit innerhalb von 15 Arbeitstagen.

Was sind mögliche Ablehnungsgründe für einen ZEV oder vZEV?

Werden die regulatorischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die IBI die Gründung eines ZEV/vZEV ablehnen. Dazu zählen:

  • Die Produktionsleistung beträgt weniger als 10 % der Anschlussleistung des ZEV/vZEV.

  • Die interessierten Parteien sind nicht am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen.


Im IBI-Netz sind sowohl sogenannte «Muffennetze» (nachfolgendes Bild links) als auch Netze mit Verteilkabinen (nachfolgendes Bild rechts) vorhanden.

  • In Muffennetzen können vZEV nur bei Anschlussobjekten gebildet werden, die an der gleichen Muffe angeschlossen sind (s. nachfolgendes Bild links).

  • In Netzen mit Verteilkabinen können vZEV in der Regel bei Anschlussobjekten gebildet werden, die an der gleichen Verteilkabine angeschlossen sind (nachfolgendes Bild rechts).


Wie bestimme ich den Strompreis für die ZEV-Teilnehmenden?

Verrechnung pauschal nach 80 %-Regel

Für die extern bezogene Elektrizität sind die Kosten verbrauchsabhängig anzulasten. Dazu gehören, einschliesslich aller Abgaben, die Kosten der Energie, der Netznutzung und der Messung am Messpunkt des Zusammenschlusses.

Für die intern produzierte Elektrizität und die Kosten der internen Messung, der Datenbereitstellung, der Verwaltung und der Abrechnung des Zusammenschlusses (interne Kosten) darf pauschal maximal 80 % des Betrags in Rechnung gestellt werden, der im Falle einer Nichtteilnahme am Zusammenschluss beim Bezug des externen Standardstromprodukts für die entsprechende Strommenge zu entrichten wäre.


Verrechnung effektiv angefallener Kosten

Für die internen Kosten kann die Grundeigentümer*in anstelle der Pauschale auch die Kosten in Rechnung stellen, die effektiv angefallen sind, abzüglich der Erlöse aus der eingespeisten Elektrizität. In diesem Fall darf die Grundeigentümer*in maximal den Betrag in Rechnung stellen, der für die entsprechende Strommenge beim Bezug des externen Standardstromprodukts zu entrichten wäre. Sind die internen Kosten tiefer als die Kosten dieses externen Standardstromprodukts, so darf zusätzlich zu den internen Kosten höchstens die Hälfte der erzielten Einsparung in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Art. 16 der Energieverordnung (EnV) vom 1. November 2017

Dieses Formular hilft Ihnen bei der Berechnung der Tarifkosten für den selbst produzierten Strom innerhalb eines ZEV:

Was ist die 80 %-Regel

Kann ein ZEV oder vZEV wieder aufgelöst werden?

  • Mieter*innen können ihre Teilnahme am Zusammenschluss zum Eigenverbrauch nur dann beenden, wenn sie nach Art. 17 Abs. 3 EnG Anspruch auf Netzzugang für sich geltend machen, oder wenn der Eigentümer/der Betreiber der Solaranlage die angemessene Versorgung mit Elektrizität nicht gewährleisten kann oder wenn der Eigentümer/Betreiber der Solaranlage die Vorgaben von Art. 16 Abs. 1–3 EnV nicht einhält.

  • Der Eigentümer/Betreiber der Solaranlage teilt der IBI den Austritt eines Mieters unverzüglich mit.

  • Bei Auflösung des ZEV muss der Eigentümer/Betreiber der Solaranlage dies drei Monate im Voraus der IBI melden. Bedingt die Auflösung des ZEV eine Anpassung der Messinfrastruktur und/oder der Installationen, muss er über einen Elektroinstallateur zusätzlich eine Installationsanzeige für den entsprechenden Stromanschluss melden.

Kann ich meine bestehende Solaranlage anschliessen lassen?

Ja, für die Einbindung einer bestehenden Solaranlage in einen vZEV braucht es in der Regel nur eine überschaubare Anpassung der elektrischen Hausinstallation. Das Vorhandensein der geforderten Messinfrastruktur sowie deren korrekte Anordnung sind Grundlagen für die Umsetzung.

Sind für einen vZEV zusätzliche Leitungen nötig?

Nein, der vZEV nutzt das bestehende Stromnetz. Zusätzliche Leitungen oder bauliche Massnahmen sind nicht notwendig. Neben der Nutzung der Zählerinfrastruktur kann ein vZEV neu auch die Anschlussleitung und die Sammelschienen in Kabelverteilkabinen sowie Trafostationen nutzen, um Strom auszutauschen.

Wie hoch ist der Strompreis innerhalb eines ZEV?

Der Preis für den Strom aus der Solaranlage wird vom Eigentümer/Betreiber der Solaranlage festgelegt. Die internen Stromkosten dürfen allerdings nicht höher sein als das externe Stromprodukt (Gesamtkosten bestehend aus Energie, Netzkosten und Abgaben bezogen auf Rp./kWh) (EnG, Art. 17 – 18).

Was passiert, wenn die Solaranlage zu wenig Strom produziert?

Falls der Solarstrom vom Dach nicht ausreicht, liefert Ihnen die IBI Strom aus dem herkömmlichen Stromnetz. Die Endverbraucher/Mieter der Liegenschaft werden somit rund um die Uhr mit Strom versorgt.

Müssen alle Mieterinnen und Mieter einem ZEV beitreten?

Nein, die Endverbraucher/Mieter der Liegenschaft können selbst entscheiden, ob sie einem ZEV beitreten. Wir empfehlen den Beitritt zum ZEV, da die Endverbraucher/Mieter damit Solarstrom von ihrem Dach beziehen können. Dieser Direktstrom ist meist auch preisgünstiger als Strom, der über das öffentliche Netz geliefert wird. Je mehr Parteien sich dem ZEV anschliessen, desto höher ist der Eigenverbrauchsanteil. Dies wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage aus.

Kann ich mit einem ZEV oder vZEV an einer LEG teilnehmen?

Ja, ZEV und vZEV können an einer LEG teilnehmen. In dieser Konstellation wird der aus dem Zusammenschluss (ZEV oder vZEV) selbst erzeugte, überschüssige Strom der LEG zur Verfügung gestellt.