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Rechnungen & Zahlungen

Alles rund um Ihre Energierechnung – von der Abrechnung und Zählerablesung bis zur digitalen Zustellung und Bezahlung.

Das Wichtigste auf

einen Blick:

  • Rechnung verstehen

  • Zählerablesung

  • Gemeindegebühren

  • Rechnung per E-Mail

  • eBill

Rechnung verstehen

Die Rechnungen für Strom, Gas und Wasser entsprechen den effektiv bezogenen Mengen. Die Verrechnung erfolgt quartalsweise, jeweils im Januar, April, Juli und Oktober. Kundinnen und Kunden der Stromprodukte «Strom Midi» und «Strom Maxi» erhalten eine monatliche Abrechnung.


Begriffe auf der Energierechnung

Energielieferung

Gelieferte elektrische Energie; der abrechnungsrelevante Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh).

Einheitstarif

Einheitlicher Stromtarif, der 24 Stunden gültig ist. Der Einheitstarif ersetzt seit 1. Januar 2026 den Hoch- und Niedertarif.
Der Einheitstarif ermöglicht es, Strom ohne Mehrkosten tagsüber zu nutzen. Das fördert die direkte Nutzung von Solarstrom, verbessert die Netzstabilität und senkt langfristig Kosten.

Netznutzung

Die Kosten für Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur, um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren. Die Netznutzung muss gemäss Stromversorgungsgesetz separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Grundpreis Netznutzung

Damit wird die verbrauchsunabhängige Komponente des Strompreises bezeichnet. Der Grundpreis deckt Leistungen des Netzanschlusses wie Netzbetrieb, Ablesung, Fakturierung, usw. ab.

Messtarif pro Messpunkt

Kosten für die Messung, die Übertragung der Daten zum Netzbetreiber sowie der Instandhaltung der Messinfrastruktur.

Systemdienstleistungen

Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid) für den sicheren Betrieb, die Regelung, Reservehaltung und Steuerung des schweizerischen Höchstspannungsnetzes abgegolten.

Abgaben Gemeinwesen

Sind zwischen den Vertragsgemeinden und den IBI geregelt.

Förderabgaben

Abgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische.

CO2-Abgabe

Die CO2-Abgabe erscheint auf der Abrechnung für den Gasverbrauch auf einer separaten Zeile.

Stromreserve

Mit dieser Abgabe werden die Kosten für Massnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit gedeckt. Dazu zählen insbesondere die Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke und Notstromgruppen, die der Bundesrat zur Absicherung der Stromversorgung eingeführt hat.

Zuschlag solidarisierte Kosten

Dieser Kostenbeitrag deckt zusätzliche Kosten des Übertragungsnetzes (Swissgrid).

Blindstrom / Blindenergie

Blindenergie ist Energie, die im Stromnetz ständig zwischen Erzeuger (Stromlieferant) und Verbraucher pendelt. Sie wird aber im elektrischen Verbraucher nicht umgewandelt, überträgt keine Wirkleistung und ist somit nicht nutzbar. Blindenergie kommt also nicht zur Erbringung einer Arbeit zum Einsatz, sondern belastet vielmehr ungenutzt das Stromnetz. Allerdings benötigen gewisse Verbraucher wie z.B. Motoren oder Wärmepumpen für den Aufbau ihres Magnetfeldes nebst der Wirkenergie eben auch die Blindenergie.

Verrechnung von Blindstrom

Die gemessene Blindenergie, bis maximal 50 % der Wirkenergie, ist im Preiselement des Arbeitspreises (Netznutzung) mit eingerechnet. Die darüber hinaus gemessene Blindenergie wird mit dem Preiselement Blindenergie verrechnet.

So sparen Sie Mehrkosten für Blindstrom

Mit einer sogenannten Blindstromkompensationsanlage lassen sich die Kosten für die Blindenergie reduzieren oder komplett vermeiden. Diese Anlagen erbringen die notwendige Blindleistung und nehmen sie wieder auf. Das reduziert den Anteil des vom Energieversorger bezogenen Blindstroms oder entlastet das Stromnetz sogar ganz. Für mehr Informationen zu Blindstromkompensationsanlagen kontaktieren Sie Ihren Elektroinstallateur.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Die Höhe des Strompreises wird durch verschiedene Bestandteile bestimmt. Im Film erfahren Sie, wie sich der Strompreis zusammensetzt.

Zählerablesung

Strom-, Gas- und Wasserzähler werden grundsätzlich einmal pro Quartal abgelesen. Sie können uns Ihre Zählerstände auch bequem über das Kundenportal übermitteln.

Zusätzliche Ablesungen

Auf Kundenwunsch führen wir für Strom, Gas und Wasser auch Zwischenablesungen durch. Pro Zwischenablesung wird eine Gebühr von CHF 45.– (exkl. MwSt.) erhoben. Für Grosskunden gelten individuelle Vereinbarungen betreffend Ablese- und Abrechnungszyklen.
Details finden Sie in der Gebühren- und Preisverordnung:

Zählerstand melden

Melden Sie Ihren Zählerstand schnell und einfach online.

Halten Sie Ihre Kundennummer und den Zählerstand bereit und übermitteln Sie uns die Angaben bequem online.

Gemeindegebühren

Die Einwohnergemeinden auf dem Bödeli beauftragen die IBI mit dem Inkasso für folgende Gebühren:

  • Kehrichtgrundgebühren (Interlaken und Unterseen)

  • Abwassergrundgebühren und -verbrauchsgebühren (Unterseen)

Rechnung per E-Mail

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Der elektronische Rechnungsversand per E-Mail ist sicher, effizient und spart Ressourcen.

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